Der Erhalt der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen wird ohne Regulierung des Wolfes nicht funktionieren.
Inzwischen wird auch von einzelnen Naturschutzvertretern in Erwägung gezogen, Wölfe zu schießen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzzäune überwinden oder sich auf das Reißen von Weidetieren spezialisiert haben.
Vor großen Problemen stehen insbesondere Regionen, in denen eine Ansiedlung eines Wolfsrudels zu Konflikten mit der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft führen und in denen ein flächendeckender Herdenschutz nicht möglich ist. In diesen Fällen wird eine Entnahme von Wolfsrudeln bzw. die Verhinderung der Ansiedlung nötig sein.
Die Politik ist gefordert, Lösungen für diese Probleme zu erarbeiten. Dabei sollte sie die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes nicht dem Wunsch nach einer weiteren Ausbreitung des Wolfes unterordnen.
Soll der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden?
Andere Länder, zum Beispiel Frankreich und Schweden greifen schon heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände ein. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen dient explizit dem Schutz der Tierhaltung und ist EU-rechtskonform. Da der Wolf in Mitteleuropa nicht mehr gefährdet und der aus Naturschutzsicht günstige Erhaltungszustand erreicht ist, bedarf es eines bundesweit abgestimmten einheitlichen Reglements zur Regulierung der Bestände.
Dafür sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Damit wäre keine reguläre Bejagung des Wolfes verbunden, aber ein regulierender Eingriff im Einzelfall möglich.