Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes sowie bis zu fünf Vizepräsident/innen werden von den Delegierten der Landesbauernverbände – in der Regel Kreisvorsitzende – sowie den assoziierten Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung des DBV gewählt. Zusammen bilden sie den Vorstand des DBV. Die Satzung bestimmt, dass im Regelfall nur ein Präsident eines Landesbauernverbandes zum DBV-Präsidenten gewählt werden kann. Der Präsident des Deutschen Bauernverbands ist Kraft Amtes in zahlreichen Gremien und in öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen vertreten.