Wölfe jagen von jeher Wildtiere wie Rehe, Rothirsche oder Wildschweine. Vielfach reißen sie zudem landwirtschaftliche Nutztiere, vor allem Schafe und Ziegen, aber auch Rinder und Pferde. Herdenschutzmaßnahmen werden deshalb immer wichtiger.
Naturschützer fordern bereits, dass Viehalter in Wolfsregionen flächendeckend ihre Weideflächen wolfssicher umzäunen oder Herdenschutzhunde einsetzen, um Schäden durch Wolfsrisse zu vermeiden. Das allerdings ist leichter gesagt, als getan. Denn während Weidezäune bislang vor allem dazu dienten, Weidetiere vom Ausbrechen abzuhalten, müssen sie nun anders konstruiert werden, um zugleich das Einbrechen von Wölfen zu verhindern.
Bisher gibt es keine in der Fläche umsetzbare, praktikable Form der Einzäunung, die tatsächlich wolfssicher ist. Das liegt zum einen daran, dass eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland weder naturschutzfachlich zu verantworten noch wirtschaftlich darstellbar ist. Auch fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz dafür, den ländlichen Raum vollständig und parzellenscharf zu umgrenzen. Ein solches Vorgehen stünde im deutlichen Widerspruch zum Prinzip der offenen Landschaft, dass sowohl für den Tourismus bedeutsam ist, als auch für den Erhalt der Kulturlandschaft und den Natur- und Artenschutz. Nicht durchführbar ist zudem die wolfssichere Einzäunung von großen Grünlandregionen, Deichen und Niederungsgebieten mit Grabensystemen sowie Mittelgebirgen und Almen.
Herdenschutzhunde können in Einzelfällen helfen, Wölfe von den Herden fernzuhalten – etwa in dünn besiedelten Regionen. Anschaffung, Ausbildung und der Unterhalt der Tiere sind allerdings teuer. Eine flächendeckend geeignete Maßnahme zum Herdenschutz auf den mehreren Millionen Hektar Weidefläche in Deutschland sind Hunde nicht. Gerade in Freizeit- und Tourismusregionen kann ihr Einsatz neue Schwierigkeiten verursachen, da Herdenschutzhunde die Weidetiere auch vor Wanderern beschützen.
Herdenschutzmaßnahmen scheitern häufig auch am Geld, denn die Länder erstatten die Kosten für den Mehraufwand bisher nur unzureichend.
Bund und Länder sind gefordert, bei der Prävention gegen Wolfsrisse vor allem auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Regionen Rücksicht zu nehmen, da die Landwirte in unterschiedlichen Teilen Deutschlands sehr unterschiedliche Methoden zur Einfriedung von Weiden verwenden. Teils reichen sehr einfache Maßnahmen gegen den Ausbruch der Weidetiere – vom einfachen Elektrozaun bis hin zum Graben, der die Weide umgibt. Alle Kosten für Schutzmaßnahmen, die darüber hinausgehen und das Einbrechen von Wölfen verhindern sollen, müssen hingegen vollständig erstattet werden. Dabei reicht die Kostenübernahme für den Bau und das Material von Zäunen nicht aus, die öffentliche Hand muss auch für die Instandhaltungs- und Folgekosten aufkommen. Der Bund ist aufgefordert, eine einheitliche Länderpraxis bei der Kostenübernahme anzuregen.
Weniger Bürokratie und schnellere Entschädigung um Ernstfall
Kritik gibt es zudem an der derzeitigen Praxis im Umgang mit Wolfsrissen – von der Begutachtung dieser Fälle bis zur Kompensation der Schäden. Die Verbände der Landnutzer im Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten sie für unzulänglich und fordern eine Neujustierung.
Zweifel bestehen zum Beispiel an der Qualität der bisherigen Rissbegutachtungen. Nur selten werden gemeldete Risse dem Wolf zugeschrieben. Nicht akzeptabel ist es etwa, dass Wolfrisse häufig nur deshalb nicht nachgewiesen werden, weil es wahlweise keine Proben für DNA-Analysen der Wölfe gebe oder diese nicht verwertbar seien. Die Verbände fordern daher, die Wolfsbeauftragten in den Ländern regelmäßig in Sachen Probenahme zu schulen. Die Landwirtschaft spricht sich ferner dafür aus, auch unabhängige neutrale Sachverständige und Experten aus den Bereichen Landwirtschaft und Jagd als Rissbegutachter anzuerkennen.
Bei der Entschädigung für Wolfsrisse fordern die Verbände eine Umkehr der Beweislast. Weidetierhalter sollten auch dann eine Kompensation erhalten, wenn ein Wolf nicht ausgeschlossen werden kann. Sinnvoller wäre es, die Entschädigung bereits dann zu zahlen, wenn ein Wolfsriss nicht auszuschließen ist. Zudem müssen die Betroffenen auch für Risse durch Wolf-Hund-Mischlinge entschädigt werden. Da bei Wolfsrissen nicht nur Kosten für die direkten Tierverluste entstehen, fordern die Verbände zudem, auch Kosten für den Nutzungsausfall und die Neubeschaffung sowie den Zuchtwert der Tiere zu berücksichtigen.