Ökolandbau ist gesetzlich definiert und geschützt!
Was sich Ökolandbau oder Bio-Landwirtschaft nennen darf, definiert seit 1992 die EU-Ökolandbau-Verordnung. Aus den ersten Anfängen des Ökolandbaus in den frühen 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte sich zuvor ein System von mehreren privatwirtschaftlich organisierten Standards und Anbauverbänden entwickelt. Vor knapp 30 Jahren wurde auf Grundlage dieser privatwirtschaftlich entwickelten Regeln erstmals ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für die Erzeugung, Vermarktung und Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln rechtsverbindlich definiert.
Seitdem müssen alle Lebensmittel, die „Öko“ oder „Bio“ in der Bezeichnung führen, entsprechend der EU-Vorschriften erzeugt, verarbeitet und jährlich kontrolliert werden. Die Öko-Verordnung dient damit primär dem Verbraucherschutz. Sie verfolgt aber auch Umweltschutz- und Tierwohlziele und schützt die Erzeuger und Anbieter vor unfairem Wettbewerb. Ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe müssen sich mindestens einmal jährlich einer durch die EU vorgeschriebenen Kontrolle unterziehen. Die jährliche Öko-Kontrolle gilt auch für die Öko-Verarbeitung und Vermarktung und damit für jeden Betrieb, in dem Öko-Rohstoffe oder Öko-Lebensmittel bearbeitet oder umverpackt werden.
Was macht Ökolandbau aus?
Das Leitbild des Ökolandbaus beruht auf möglichst geschlossenen Stoff- bzw. Nährstoffkreisläufen im Betrieb. Futter und Nährstoffe für Tier und Pflanze sollen weitgehend auf eigener Betriebsfläche erzeugt und dort innerbetrieblich wiederverwertet werden. Wirtschaftsdünger, z.B. Mist und pflanzliche Abfälle, gehen direkt oder kompostiert zurück auf die Flächen. Der ökologische Landbau verfolgt damit das Ziel, besonders umweltfreundlich, bodenschonend und tiergerecht zu wirtschaften. Die Bewirtschaftungs- und Anbaumethoden zielen auf die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und die größtmögliche Nutzung der im Betrieb vorhandenen Nährstoffe zur Versorgung von Pflanzen und Tieren. Infolge der begrenzten externen Nährstoffzufuhr liegt es im Interesse der ökologischen Bewirtschaftung, die knappen Nährstoffe im Betrieb zu halten.