Zu den Kernanliegen der EU gehört es von jeher, den Wettbewerb in Europa voranzutreiben. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Für den Obst- und Gemüse-Sektor verfolgt die Gemeinschaft vor allem die folgenden Ziele: Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung sollen sich verbessern, Schwankungen im Einkommen der Obst- und Gemüseerzeuger seltener und umweltfreundliche Anbau- und Produktionsmethoden gefördert werden. Zudem soll der Obst- und Gemüsekonsum in der EU steigen.

Schulterschluss der Erzeuger

Um ihre Ziele zu erreichen unterstützt die EU die sogenannten operationellen Programme anerkannter Erzeugerorganisationen. Deren konkrete Inhalte sind davon abhängig, wie die nationale Strategie im landwirtschaftlichen Sektor aussieht.

Foto: VicampoWeinbilder/pixabay
(Foto: VicampoWeinbilder/pixabay)

Grundsätzlich unterstützt die EU im Obst- und Gemüse-Sektor zum Beispiel Initiativen, die Maßnahmen zur Krisenbewältigung enthalten. Sieht eine Erzeugerorganisation also etwa eine Ernteversicherung vor, um Einkommensverluste ihrer Mitglieder durch Naturkatastrophen, Unwetter oder Krankheiten abzudecken, kann sie dafür EU-Mittel erhalten. Um den Verzehr von Obst und Gemüse zu steigern wurde ein EU-Schulprogramm für Obst und Gemüse eingeführt und die EU unterstützt außerdem die kostenlose Verteilung an anerkannte gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Wichtig ist auch das Thema Nachhaltigkeit: Mindestens 15 Prozent des Budgets jedes operationellen Programms müssen in Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz fließen.

Rechtliche Grundlagen der Förderung auf EU-Ebene:

VERORDNUNG (EU) 2021/2115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

VERORDNUNG (EU) 2021/2117 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union