Der Gedanke an Pflanzenschutzmittel im Essen macht vielen Verbrauchern Angst. Ein Blick auf die Fakten zeigt jedoch: Diese Angst ist unbegründet.
Pflanzenschutzmittel sind – sowohl in der klassischen als auch in der ökologischen Landwirtschaft – unumgänglich, um Verbrauchern dauerhaft hochwertige und gesunde Erzeugnisse anbieten zu können. Ohne Pflanzenschutz würden nicht nur Schädlingsbefall und Pflanzenkrankheiten die Qualität dramatisch leiden lassen, auch die Erntemengen gingen deutlich zurück.
Zur Wahrheit gehört es aber auch, dass sich hin und wieder minimale Rückstände selbst mit modernsten Mitteln und Methoden nicht verhindern lassen. Das liegt daran, dass Obst und Gemüse meist frisch und während des Wachstums geerntet werden. Allerdings sind diese Rückstände völlig unbedenklich und liegen weit unterhalb der amtlichen Rückstandshöchstgehalte. Diese rechtlich verbindlichen Obergrenzen geben an, welche Pflanzenschutzmittel-Rückstände auf Obst und Gemüse maximal zulässig sind. Die Höchstgehalte sind dabei so festgelegt, dass die Pflanzenschutzmittel bei der Anwendung gerade noch ausreichend wirken, etwaige Rückstände den Verbrauchern aber auf keinen Fall schaden. Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes verlangt, dass dabei mehrfache Sicherheitszuschläge angerechnet werden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern kontrolliert, dass die Normen auch wirklich eingehalten werden.
Qualitätsuntersuchungen der Behörde belegen, ebenso wie die der QS, wie gut das System funktioniert: Überschreitungen der Höchstwerte gibt es in deutlich weniger als einem Prozent der Fälle. Sollte die Konzentration doch einmal oberhalb des Limits liegen, darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, unabhängig davon, ob ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher besteht oder nicht. Obst und Gemüse sind damit sicher und gesund.