Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasst auch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die so genannte „zweite Säule“. Sie fördert u. a. Investitionen in der Landwirtschaft, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Strukturwandel abzufedern. Mit Agrarumweltmaßnahmen und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. Viele weitere Maßnahmen haben die Förderung ländlicher Infrastrukturen im Fokus.
Bundesländer entscheiden
Im Vergleich zur 1. Säule, wo die EU die Finanzierung zu 100 Prozent trägt, müssen die EU-Mittel der 2. Säule in der Regel mit nationalen öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern kofinanziert werden und entfalten dadurch eine erhebliche Hebelwirkung. Die entsprechenden Programme zur Förderung der Ländlichen Entwicklung werden in Deutschland von den Bundesländern erarbeitet. Die Förderschwerpunkte der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Eingang in die Länderprogramme finden auch Maßnahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für den einzelnen Fördernehmer vor Ort sind ausschließlich die Förderbestimmungen seines Bundeslandes maßgebend.
Mittelvolumen für 2014-2020 in Deutschland
In Deutschland stehen in der Förderperiode 2014-2020 knapp 16,9 Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln (EU, Bund und Länder) für die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Das sind durchschnittlich rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ausgangspunkt bilden rund 8,3 Milliarden Euro aus dem ELER. Diese EU-Mittel werden mit rund 4,7 Milliarden Euro von Bund und Länder kofinanziert. Einige Länder setzen über die ELER-Programme hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von zusammen gut 2,7 Milliarden Euro ein. Hinzu kommen insgesamt gut 1,1 Milliarden Euro EU-Mittel aus der Umschichtung der Direktzahlungen aus der ersten Säule in die 2. Säule. Eine nationale Kofinanzierung ist für diese Umsschichtungsmittel nicht zwingend erforderlich.
Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Ökosystemen
Fast die Hälfte der ELER-Mittel (49 Prozent) wird für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen verwendet. 26 Prozent der Gesamt-LF in Deutschland sind in Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingebunden, EU-weit sind es entsprechend ein Viertel. Zweitwichtigste Förderpriorität stellt die Förderung der ländlichen Entwicklung dar (24 Prozent). Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben spielt dagegen mit einem Ausgabenanteil von 15 Prozent eine eher untergeordnete Rolle, auch im EU-Vergleich. Die Mittel für den Ökolandbau und LEADER haben sich im Vergleich zur Förderperiode 2007-2013 in etwa verdoppelt. Noch stärker als in der Vergangenheit divergieren die Förderschwerpunkte der Bundesländer. Sie ergeben sich aus den regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen politischen Entwicklungszielen.
Starke Kürzung der ELER-Förderung nach 2020?
Nach Vorschlägen der Kommission von Mai 2018 sollen die ELER-Mittel in kommenden Förderperiode 2021-2027 gekürzt werden, und zwar gegenüber der laufenden Förderperiode pauschal um 15 Prozent. Um das Minus auszugleichen, schlägt die Kommission eine Anhebung der nationalen Kofinanzierungssätze um 10 Prozentpunkte vor.