Drei allgemeine und neun spezifische Ziele der GAP nach 2020 – Anfang Juni 2018 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die GAP nach 2020 veröffentlicht. Darin nennt sie drei allgemeine Ziele: a) die Förderung einer intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Landwirtschaft zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit, b) die Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz sowie des Beitrags zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der EU und c) die Stärkung der ländlichen Gebiete.
Insgesamt sind neun spezifische Ziele der GAP vorgesehen. Diese reichen von der Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit über die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette bis hin zu Klimaschutz und Erhalt der biologischen Artenvielfalt. Im Fokus steht ferner die Vitalität der ländlichen Gebiete und die Förderung junger Landwirte.
Neues „Umsetzungsmodell“ – Mehr nationale Verantwortung
Mit ihrem Vorschlag zur Einführung eines „neuen Umsetzungsmodells“ will die Kommission die Umsetzung europäischer Ziele mehr in die Verantwortung der Mitgliedstaaten geben. Detailregelungen werden künftig von den Mitgliedstaaten festgelegt. Allerdings will die Kommission die Ergebnisse ihrer Förderpolitik systematischer erfassen. Im Rahmen der vorgesehenen künftigen „Ergebnisorientierung“ der GAP soll ein System von gemeinsamen Indikatoren zur kontinuierlichen Nachweisführung von jährlichen Umsetzungsergebnissen und zur Überprüfung langfristiger Wirkung der GAP-Förderung etabliert werden.
Ein „GAP-Strategieplan“ je Mitgliedstaat
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die EU-Staaten für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 einen nationalen „GAP-Strategieplan“ erarbeiten, der beide Säulen der GAP umfasst. Auf Grundlage einer umfassenden Situationsanalyse sollen darin sektor- bzw. gebietsbezogene Handlungsbedarfe ermittelt, die Förderprioritäten festgelegt und die zu ergreifenden Maßnahmen einschließlich Förderkriterien beschrieben werden. Mit dem „GAP-Strategieplan“ sollen die EU-Staaten ferner ihre Ansätze zur Vereinfachung und Modernisierung der GAP-Förderung darlegen. Für föderal organisierte Länder wie Deutschland ist der nationale „GAP-Strategieplan“ eine besondere Herausforderung, um den unterschiedlichen regionalen Anforderungen gerecht zu werden.
„Grüne Architektur“ der GAP muss stimmig sein
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die Direktzahlungen künftig an eine „erweiterte Konditionalität“ gebunden werden. Danach sollen die Anforderungen aus Cross Compliance angehoben und um die bisherigen „Greening“-Bedingungen erweitert werden. Die Einhaltung dieser sogenannten „Baseline“ ist Voraussetzung zur Gewährung der „Basisprämie“. Für die Landwirte führen diese zusätzliche Auflagen zu einer teilweisen „Entwertung“ der bisherigen Direktzahlungen.
Neu: Eco-Schemes
Zu der neuen „Grünen Architektur“ gehören nach den Kommissionsvorschlägen ferner sogenannte „Eco-Schemes“ in der 1. Säule der GAP (freiwillige, einjährige flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUKM) und AUKM in der 2. Säule der GAP (freiwillig, mehrjährig). Jeweils müssen die gestellten Anforderungen über die „Konditionalität“ hinausgehen. Die flächenbezogene „Eco-Scheme“-Prämie soll entweder als zusätzliche Zahlung zur Basisprämie oder als Zahlung zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich der entstandenen Kosten und Einkommensverluste gewährt werden können. Aus Sicht der Europäischen Kommission muss das Gesamtbild der „Grünen Architektur“ eine stimmige Antwort auf die nationalen/regionalen Herausforderungen geben.