Besonderheiten des EU-Haushaltes – Die EU hat in ihrer Haushaltsstruktur einige Besonderheiten: Die EU finanziert sich nicht über eigene Steuerquellen, sondern im Wesentlichen über Beiträge der Mitgliedstaaten. Die EU darf keine Staatsschulden begeben. Die EU hat einen Mehrjährigen Finanzrahmen (derzeit 2014 bis 2020), der strikte Vorgaben für die jährlichen Haushaltsplanungen setzt.
Die scheinbare Agrarlastigkeit des EU-Haushaltes hat ihre Gründe. Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik der einzige voll gemeinschaftlich finanzierte Politikbereich. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrarbereichs am EU-Haushalt.
Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 32 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine vielfältige Kulturlandschaft.
Begrenzung des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens auf 1,00 Prozent des BNE
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) gibt den Rahmen für die jährlichen EU-Haushalte vor, die zwischen Kommission, Rat und Parlament ausgehandelt werden. Mit diesem Verfahren soll vermieden werden, dass es jedes Jahr zu heftigem Streit über die Finanzen kommt. Der MFR des EU-Haushalts für die Jahre 2014 bis 2020 beträgt in jeweiligen Preisen 1.082,6 Milliarden Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen (Zahlungszusagen) und 1.024,0 Milliarden Euro bei den Zahlungsermächtigungen (tatsächliche Ausgaben). Der MFR ist im Zeitraum 2014-2020 bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 1,00 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) beschränkt, verglichen mit 1,12 Prozent in der Finanzperiode 2007-2013.
Direktzahlungen dominieren Agrarhaushalt
2018 entfallen 74 Prozent der EU-Agrarausgaben von 55,1 Milliarden Euro auf Direktzahlungen, 5 Prozent auf Agrarmarktausgaben, 21 Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute. 1991 wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Marktstützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in relativ hohem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist.
Auch 2. Säule der GAP unterliegt zunächst Kürzungen
Die 2. Säule (ELER) der GAP verliert im Vergleich zwischen den Förderperioden 2014-2020 zu 2007-2013 nominal leicht (-1 Prozent), im Vergleich zum Jahr 2013 deutlich (- 8 Prozent). Nach den MFR-Beschlüssen steht Deutschland in der laufenden EU-Haushaltsperiode 2014-2020 ein ELER-Mittelvolumen von 8,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind nominal gut 9 Prozent weniger als in der vorherigen Förderperiode 2007-2013 (9,08 Milliarden Euro). Durch die Umverteilung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel in die 2. Säule aber entsteht im Förderperiodenvergleich ein nominaler Zugewinn von gut 4 Prozent auf 9,45 Milliarden Euro.
„Brexit-Lücke“ im EU-Haushalt bei rund 10 Milliarden Euro
Das Vereinigte Königreich ist trotz des „Briten-Rabattes“ ein beträchtlicher Nettozahler in den EU-Haushalt: Die Einzahlungen übersteigen die Rückflüsse (sogenannte „operative Ausgaben“) im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 um ca. 7,6 Milliarden Euro. Insgesamt werden im EU-Haushalt nach dem Brexit netto jährlich rund 10 Milliarden Euro fehlen. Bei einer proportionalen Kürzung der Haushaltskapitel würde das EU-Agrarbudget in der übrigen EU-27 um über 3 Milliarden Euro gekürzt werden müssen.
Mehrjähriger Finanzrahmen nach 2020
Ende Mai 2018 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den MFR für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorgelegt. Danach sollen die Zahlungsverpflichtungen für gegenwärtige und künftige Ausgabenprogramme bis 2027 1.279 Milliarden Euro betragen, was 1,114 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entspricht. Die EU-Verpflichtungsermächtigungen ohne das Vereinigte Königreich machen derzeit 1,16 Prozent des BNE der EU-27 aus. Inflation und Wirtschaftswachstum führen dazu, dass Deutschland selbst bei Beibehaltung der 1,00 Prozentgrenze des BNE in der neuen Förderperiode etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr mehr an den Brüsseler Haushalt abzuführen hat. In der laufenden Förderperiode liegt der deutsche EU-Finanzbeitrag bei rund 30 Milliarden Euro. Bei 1,114 Prozent vom BNE steigt der finanzielle Mehraufwand Deutschlands auf knapp 15 Milliarden Euro an.
Kommission schlägt Kürzungen in der Agrar- und Strukturpolitik vor
Um mit dem vorgeschlagenen Budget zusätzliche EU-Aufgaben finanzieren zu können, insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Verteidigung, Migration, Forschung, Innovation, Digitales, Klima/Umwelt sowie Jugend, schlägt die Kommission Kürzungen in der Struktur- und Agrarpolitik vor. Beide Ausgabenbereiche sollen unter Berücksichtigung des Brexit im Zeitraum 2021 bis 2027 um 5 Prozent gekürzt werden, und zwar gegenüber dem Ausgabenstand des Jahres 2020. Innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik soll die Kürzung des Budgets bei der 1. Säule (Direktzahlungen und Marktmaßnahmen) geringer ausfallen
(- 1,1 Prozent) als bei der 2. Säule (- 15,3 Prozent). Nach Vorstellungen der Kommission soll das deutliche Minus in der 2. Säule durch eine höhere Kofinanzierung mit nationalen Mitteln ausgeglichen werden.
Zeitplan offen
Über den MFR 2021-2027 müssen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einstimmig befinden, das Europäische Parlament muss mehrheitlich zustimmen. Wann nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 ernsthafte Verhandlungen über den nächsten MFR beginnen, ist offen. Wegen der zeitlichen Verzögerungen sind Übergangsregelungen wahrscheinlich.