HINWEIS: Anmeldung von Ein- oder Abreisen ab dem 16. Juni 2020 nicht mehr erforderlich!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 10. Juni 2020 das Konzeptpapier „Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz“ vorgestellt, welches ab dem 16. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist. Danach können Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten sowohl auf dem Landweg als auch mit dem Flugzeug ohne die bisherigen Beschränkungen nach Deutschland einreisen. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen.
Ein- und Ausreisen ab dem 16. Juni 2020 müssen damit nicht mehr über das DBV-Portal gemeldet werden. Das zentrale Anmeldeverfahren Saisonarbeit 2020 endet mit Ablauf des 15. Juni 2020.
Einzelheiten können dem Konzeptpapier des BMEL entnommen werden, das in den Downloads im Portal (Konzeptpapier Saisonarbeitskräfte II) zu finden ist.
Neue FAQs zu Einreisen ab dem 16. Juni 2020 sowie angepasste Dokumente zur Information der Saisonkräfte werden ab dem 15. Juni auf bauernverband.de eingestellt.
Mehrsprachige Informationen
Die Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen mit Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin auf den Betrieben strikt einzuhalten.
Informationen, Merkblätter und Checklisten für Betriebe sind auf dem Portal als Download hinterlegt. Ebenso Informationen für die Saisonarbeiter in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Ungarisch, Russisch und Rumänisch.
Die Webseite wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und der Bundespolizei erstellt und entspricht den strengen Vorgaben der DSGVO.