Die Corona-Pandemie hat harte Beschränkungen für die Wirtschaft erforderlich gemacht. Dabei wurde die besondere Rolle und die Systemrelevanz der Land- und Ernährungswirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung deutlich. Mit der Einreisemöglichkeit für Saisonarbeitskräfte wurde auf dem Höhepunkt der Krise die besondere Aufgabe der Landwirtschaft anerkannt. Auch sind bereits wichtige Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen worden wie Soforthilfen, Liquiditätsdarlehen mit Tilgungszuschuss, Sicherung der GAP-Zahlungen im Dezember 2020 sowie EU-Beihilfen für private Lagerhaltung. Zur Überwindung der wirtschaftlichen Krise infolge der Corona-Pandemie fordert der DBV:
1. Moratorium für neue, kostenintensive gesetzliche Auflagen und Standards und stabile GAP
Auflagen und Standards für die deutsche Landwirtschaft kosteten nach Berechnungen des HFFA-Institut jährlich rund 5,3 Mrd. Euro im Jahr. Dazu gehören vor allem die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Dünge-Verordnung, EU-Regeln für Pflanzenschutzmittel und Standards in der Tierhaltung. Unter Berücksichtigung der Auflagen in wichtigen Wettbewerbsländern beträgt der Kostennachteil der deutschen Landwirte 4,1 Mrd. Euro, der durch die erneut geänderte Düngeverordnung steigt und geplante neue Gebietsauflagen (Insektenschutz, Wasserhaushaltsgesetz) weiter steigen würde.
Weiterentwicklungen im Umweltschutz und Tierwohl kann der DBV nur dann positiv aufgreifen, wenn eine Abwanderung der Erzeugung ins Ausland vermieden wird und neue Bezahlmodelle für höhere Standards entwickelt werden (z.B. Initiative Tierwohl). Die GAPFörderung der EU muss für die Landwirte dabei mindestens stabil bleiben.
2. Verschiebungen und Flexibilisierungen bei Gesetzen, wenn diese Corona-bedingt nicht regulär umgesetzt werden können
Vielfach können gesetzliche Vorgaben wegen der Corona-Beschränkungen nicht mehr zeitund sachgerecht umgesetzt werden. Hier sind Sonderregelungen nötig. Dazu gehören u.a. erforderliche Schulungen für die Ferkelkastration mit Betäubung (Isofluran), die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung, Anpassungen im EEG und im steuerlichen Bereich (siehe Anlage).
3. Stärkung der Betriebe bei der Eigenvorsorge vor Krisen
Der DBV unterstreicht seine langjährige Forderung nach einer steuerlichen Risikorücklage. Dies ist ein wirkungsvolles Instrument der Eigenvorsorge in Zeiten extremer Ertrags- und Marktlagen. Darüber hinaus spricht sich der DBV für eine Stärkung des betrieblichen Risikomanagements (Mehrgefahrenversicherungen) unter der Voraussetzung aus, dass staatlicherseits zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird.
4. Geänderte Prioritäten in der EU-Agrarpolitik
Die geplante „Farm-to-Fork“-Strategie und die Biodiversitätsstrategie der EU müssen an die Lehren aus der Corona-Krise angepasst werden. Die Ernährungssicherheit muss endlich eine höhere Priorität bekommen. Es muss eine bessere Verbindung einer produktiven und effizienten Land- und Forstwirtschaft mit Umweltzielen gefunden werden.