Corona-Soforthilfe – Die wichtigsten Informationen für Landwirte
Die Soforthilfen des Bundes für wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie geschädigte Kleinunternehmen gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Die Antragsteller müssen einen Liquiditätsengpass infolge der Corona-Pandemie darlegen.
- Die Antragstellung erfolgt über Stellen der Länder.
- Die Bundesförderung geschieht ergänzend zu Soforthilfen der Länder.
- Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten/Vollzeitäquivalent können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten/Vollzeitäquivalent einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für jeweils drei Monate beantragen.
- Frist für die Antragstellung ist der 31. Mai 2020
Über weitere Details und die zuständigen Stellen der Länder informiert das Bundeswirtschaftsministerium hier.
(Stand 30. März 2020)