Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute ein Biomassepaket. „Die Zusammenarbeit der Fraktionen hat zwar zu einigen Verbesserungen am ursprünglichen BMWK-Entwurf geführt, allerdings konnten in der knappen Beratungszeit zentrale Schwachstellen nicht behoben werden", erklärt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. „Der vorliegende Beschluss muss daher in der kommenden Legislaturperiode dringend nachgebessert werden“, so Krüsken.
Das Ausschreibungsvolumen wurde auf 1.300 MW im Jahr 2025 und 1.126 MW im Jahr 2026 festgelegt, zuzüglich nicht bezuschlagter Volumen aus der Biomethan-Ausschreibung. Der Flexibilitätszuschlag wurde von 65 auf 100 Euro/kW angehoben, und der zweite Vergütungszeitraum wurde verlängert. Bei den Flexibilisierungsanforderungen wurde die Überbauungsanforderung auf das Dreifache reduziert und die Umsetzungsfrist auf 3,5 Jahre verlängert. Für Anlagen unter 350 kW gilt weiterhin die doppelte Überbauung.
„Die erneute Absenkung des Maisdeckels gefährdet jedoch die wirtschaftliche Substanz der Anlagen und damit die Versorgungssicherheit", warnt Krüsken. „Ohne ausreichend energiereiche Substratmengen können Biogasanlagen ihre stabilisierende Funktion für das Stromnetz nicht erfüllen. Die Bedeutung dieser grundlastfähigen Energiequelle wird besonders in den Wintermonaten deutlich, wenn wetterbedingt weder Wind- noch Solaranlagen ausreichend Strom liefern. Diese ideologisch motivierte Entscheidung schwächt daher einen wichtigen Baustein der Energiewende."
Die künftige Bundesregierung steht in der Pflicht, diese Mängel zeitnah zu korrigieren. Ungeklärt bleiben auch die fehlende Übergangsregelung für die Ausschreibungen im laufenden Jahr sowie die grundlegende Änderung der Vergütungsfestsetzung nach Betriebsviertelstunden. Diese Systemumstellung wirft erhebliche praktische und wirtschaftliche Fragen auf. Auch die Situation von kleinen güllebetonten Anlagen bedarf einer grundlegenden Überprüfung in der neuen Legislaturperiode.