Der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität werden von der Landwirtschaft unterstützt und zunehmend in der Praxis mit praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen umgesetzt. Das Aktionsprogramm Insektenschutz setzt aber im Bereich der Landwirtschaft allein auf Auflagen und stellt damit das Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in Frage. Der DBV geht davon aus, dass von der Umsetzung des Aktionsprogramms der Bundesregierung zum Insektenschutz bis zu 2 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sein können. Das Aktionsprogramm wird daher von der Landwirtschaft nicht in der Zielsetzung, sondern hinsichtlich der vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen abgelehnt.
Die Aktivitäten der Bundesregierung zum Insektenschutz müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und überarbeitet werden. Bei einer Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz muss der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werden. Die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz muss gestärkt werden, um erfolgreich den Schutz von Insekten und der Biodiversität insgesamt betreiben zu können. Als unausgewogen bezeichnet der DBV, dass das Insektenschutzgesetz neben den harten ordnungsrechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft ausschließlich vage Regelungen für die Themen Lichtverschmutzung, Versiegelung etc. vorsieht und wichtige Einflussbereiche für Insekten wie die Gestaltung von Haus- und Kleingärten und öffentlichem Grün, Mobilität, Einsatz von Insektiziden in Privathaushalten etc. gänzlich ausklammert.
Generell kritisiert der DBV die fehlende Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs und die Gefahr, dass die Fokussierung auf ordnungsrechtliche Maßnahmen die Erfolge des kooperativen Naturschutzes und die Bereitschaft der Landwirte zur Intensivierung der Naturschutzaktivitäten konterkariert. So werden freiwillige Leistungen von Landwirten zur Anlage von Gewässerrandstreifen, zum Erhalt von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen durch einen gesetzlichen Schutz bestraft und die Förderfähigkeit eingeschränkt. Insektenschutz wird aber nur mit den Bauern erfolgreich sein.