Das Niederländische Modell der Naturschutz-Kooperativen ist ein innovatives, kooperatives System zur Beantragung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen über berufsständisch getragene Naturschutz-Kooperativen. Das Modell wurde 2016 in den Niederlanden als Antwort auf die Notwendigkeit, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und insbesondere die Agrarumweltförderpolitik effektiver zu gestalten etabliert.
Es zeichnet sich durch seine starke Betonung auf eine maßgeschneiderte sowie überbetriebliche Maßnahmenplanung und -umsetzung aus. In Verbindung mit einer höheren Akzeptanz in der Landwirtschaft durch Bürokratieverringerung, durch höhere Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Attraktivität der Maßnahmen wird der Arten- und Naturschutz in der Agrarlandschaft gefördert.

Funktionsweise der Naturschutz-Kooperativen
Im Niederländischen Modell nehmen Naturschutz-Kooperativen eine zentrale Rolle zwischen Agrarverwaltung und Landwirten ein (vgl. Abbildung). Die Provinzverwaltungen setzen in Abstimmung mit den Kooperativen, Naturschützern und anderen Akteuren einen Naturmanagementplan fest, der naturschutzfachliche Erhaltungs- und Entwicklungsziele in den Provinzen sowie passende Maßnahmenpakete vorgibt. Die Kooperativen setzen anhand des Plans einen eigenen Naturbewirtschaftungsplan mit den Landwirten als ihren Mitgliedern auf. Dieser beinhaltet ihre Auswahl von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und wird als Förderantrag bei der Verwaltung eingereicht. Die Verwaltung geht mit den Kooperativen ein Vertragsverhältnis ein, die Umsetzung erfolgt durch die Kooperative bzw. die Mitglieder der Kooperative. Die genaue Erfüllung in der Gesamtheit wird durch einzelne privatrechtliche Verträge mit den Mitgliedern geregelt.

 

Vorteile und Potenziale für eine deutsche Übertragung
Aus diesem System ergibt sich eine Vereinfachung und Verringerung der Antragskosten für Verwaltung und Landwirte. Den Einzelantrag von Landwirten für Agrarumweltprogramme ersetzen Gruppenanträge der Kooperativen. Lediglich wird privatrechtlich die Bewirtschaftung der Flächen zwischen Kooperative und Landwirt geregelt. Daraus folgt für Landwirte eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Laufzeit, der Umsetzung und Förderhöhe von Maßnahmen.

Die Förderhöhe von Maßnahmen ist mit Maximalbeträgen beziffert. Es gibt somit keine Einheitsförderhöhen wie derzeit in Deutschland üblich, sondern durch die Kooperativen berechnete Förderhöhen, welche sich an den entstehenden Kosten und den entgangenen Erträgen der Landwirte orientieren. Zusätzlich können Maßnahmen kombiniert werden, um Top-Up Zahlungen zu erhalten. Dadurch ergibt sich eine lokal an den Landwirten angepasste Honorierung der Naturschutzleistung. Die Laufzeit der Vereinbarung zwischen Kooperative und Verwaltung ist mehrjährig und hat ein konkretes flächenmäßiges Maßnahmenoutput als Zielvorgabe. Wie diese Vereinbarung erreicht wird, ist auf Seiten der Landwirte flexibel. Die Maßnahmen können rotieren sowie mehrjährig oder einjährig sein.

Die Kooperative übernimmt Antrags-, Kontroll- sowie Beratungsaufgaben und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für ihre Mitglieder, wodurch die Akzeptanz eines kooperativen Natur- und Artenschutzes bei Landwirten, Naturschützern und in der Gesellschaft erhöht wird. Durch mehr Flexibilität und die Kooperative als Puffer zwischen Landwirt und Agrarverwaltung begleitet durch interne Kontrollen und Beratungen verringert sich das Sanktionsrisiko bei Landwirten. Die Umsetzung von mehr Maßnahmenflächen, als bei der Agrarverwaltung beantragt, bieten als Puffer ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Die Erfolge und Tätigkeiten werden von den Kooperativen an eine breite Öffentlichkeit getragen, was zu einer positiven Imagebildung in der Gesellschaft beiträgt.

Die gemeinsamen überbetrieblich geplanten und umgesetzten Maßnahmen können die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landwirte ganzheitlich berücksichtigen. Somit hat das Niederländische Modell das Potenzial, AUKM effektiv und effizient in die Fläche zu bringen. Verbände, Landwirte, Naturschützer, Politiker und Verwaltung ziehen an einem Strang, um gemeinsam die Rahmenbedingungen einer kooperativen Agrarumweltförderpolitik zu gestalten. Verschiedene Austausch- und Beteiligungsformate bieten allen Akteuren die Möglichkeit sich aktiv in die Entwicklung der politischen Instrumente und deren Umsetzung mit einzubringen.

Das Projekt MoNaKo
Agrarumweltprogramme werden in Deutschland zwar auch heute schon sehr umfangreich umgesetzt. Dennoch gibt es bundesweit Kritik an der bisherigen Agrarumweltförderpolitik. Fehlende Flexibilität und Praxistauglichkeit sowie Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, zu hohe Kontroll- und Sanktionsrisiken und eine unzureichende Honorierung der Umweltleistungen sind zentrale Mängel der bisherigen Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland. Der Niederländische Ansatz könnte hier Abhilfe schaffen. Wegen der vielen ersichtlichen Vorteile hat der Deutsche Bauernverband das Verbundvorhaben „Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in Deutschland nach dem niederländischen Ansatz (MoNaKo)“ mit dem Ziel, Wege zur Übertragung des Modells der Naturschutz-Kooperative auf deutsche Verhältnisse aufzuzeigen, initiiert.

In vier Bundesländern werden im Rahmen des Projektes unterschiedliche Varianten des Modells praktisch erprobt. Die Kulturlandschaftsstiftungen der Landesbauernverbände in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und der Landesbauernverband Brandenburg sind regionale Umsetzungspartner. Das Thünen-Institut begleitet das Vorhaben wissenschaftlich. Grundlegende Themen wie die Maßnahmengestaltung, einer angemessenen Förderhöhe und Flexibilität sowie des Bürokratieabbaus werden im Projekt beackert. Die Ergebnisse sollen als Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der deutschen Agrarumweltförderpolitik dienen.

Für mehr Informationen zum MoNaKo-Projekt: www.monako-projekt.de

Partner des Verbundprojekts MoNaKo

Projektleitung
Deutscher Bauernverband e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Raoul Wilde, Projektleiter r.wilde@bauernverband.net

Regionalpartner
Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt
Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz
Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen
Landesbauernverband Brandenburg

Wissenschaftliche Begleitforschung
Thünen-Institut

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank