... Deshalb sollten sich alle Beteiligten das nochmal gründlich ansehen. - Seit Jahren fordern wir – sowohl vor der 2017er DüngeVO als auch zur aktuellen Novelle – eine verpflichtende und verbindliche Regel zur so genannten Binnendifferenzierung der roten Gebiete, und zwar nach dem Prinzip rotes Gebiet gleich Einzugsbereich von roten Messstellen. Ein hinreichend dichtes Netz von richtig platzierten Messstellen mit nach vollziehbarer Probenahme gehört ohnehin dazu.

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Bernhard Krüsken
Generalsekretär Deutscher Bauernverband
Foto: DBV Breloer

Der Bundesregierung hat bis vor kurzem der Mut gefehlt, in das Wirrwarr der Länderregelungen und der für diese Aufgabe ungeeigneten wasserrechtlichen Vorgaben einzugreifen. Die Folgen dieses ziemlich zentralen Konstruktionsfehlers der bisher vorliegenden Entwürfe sind bekannt: Massiver Unmut unter Landwirten, eine argwöhnische Kommission, die den Druck auf die Bundesregierung ständig erhöht und eine ziemlich festgefahrene politische Diskussion.

Gut gemeint...

Die Entscheidung der Koalitionäre, zusätzliche Mittel für die Begleitung der verschärften Regeln bereitzustellen, ist zwar ein starkes Signal der politischen Wertschätzung und aller Ehren wert, lässt aber diesen zentralen Punkt aus. Nebenbei angemerkt: Das etwas protzige und mehr als unglückliche Etikett „Bauernmilliarde“ hat diesem gut gemeinten und im Grundsatz sinnvollen Paket den medialen und politischen Todesstoß versetzt. Bei dieser Wortwahl muss man sich nicht wundern, wenn Landwirte sich verschaukelt fühlen.

Den Knoten durchschlagen

Das Messstellennetz muss überarbeitet werden, so eine zentrale Forderung des DBV.

(Foto: pixabay / WikimediaImages)

In den Regelungen für Messstellen und Gebietskulissen liegt aber der wichtigste Schlüssel, um den Knoten durchschlagen zu können. Eine klare Vorgabe im Sinne von „rotes Gebiet gleich Einzugsbereich von roten Messstellen“ in Verbindung mit einer ebenso klaren Verpflichtung, das Messstellennetz in Ordnung zu halten, dient der Präzision im Gewässerschutz, hält die Flächen über grünen Messstellen aus den Verschärfungen heraus und wird sogar von der EU-Kommission eingefordert. Man kann lange darüber spekulieren, was passiert wäre, wenn man diesen Schritt deutlich früher gemacht hätte und ob die damit angeschobene Eskalation sich anders entwickelt hätte – hilft aber nicht. Deshalb: Nicht länger warten! Wenn das endlich Eingang in die Verordnung findet, dürfen die Bundesländer allerdings dieses Prinzip nicht konterkarieren. Einige Länder sind schon auf dem Weg, arbeiten an der Qualität ihrer Messnetze und ergänzen das mit Modellierungen zum regionalen Nährstoffeintrag. Das ist der richtige Weg und sollte natürlich nicht ausgebremst werden, darf aber kein Grund sein, eine verbindliche Regelung in der DüngeVO abzulehnen. Es bleiben für das Bundesratsverfahren noch andere, einschneidende Punkte, die einer Korrektur bedürfen.