In der Woche vor Pfingsten wurden sowohl im Bundestag als auch im Kabinett einige Vorhaben von der Tagesordnung abgesetzt, u. a. das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Düngegesetz und auch das Klimaanpassungsgesetz. Die Unstimmigkeiten zwischen den Ampelpartnern gehen erkennbar über die Energie- und Klimapolitik hinaus. Das liegt zum einen daran, dass insbesondere bei diesen Vorlagen deutliche Anpassungen verlangt werden, und zum anderen daran, dass beispielsweise die Forderungen aus dem Düngegesetz nicht konform mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkten sind – Stichwort 1:1-Umsetzung EU-Recht.
Ähnliches gilt für einen allerersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundeslandwirtschaftsministeriums, über den schon einige Zeitungen berichten. Darin sind Regelungswünsche enthalten, die nicht dem Koalitionsvertrag entsprechen. Die anfänglich bekundete gute Zusammenarbeit der Ampel-Koalitionäre zerbröselt.
Zurück zur Energiepolitik: Auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion schaffte es das Gebäudeenergiegesetz im Rahmen einer Aktuellen Stunde zumindest thematisch ins Plenum. Am Donnerstag schickte die FDP-Fraktion dem Bundeswirtschaftsministerium einen Katalog von über 100 Fragen – verbunden mit der Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung. FDP-Fraktionschef Dürr äußerte sich direkt: „Ich bin fest davon überzeugt, dass das Wirtschaftsministerium diese Fragen beantworten wird, und dann kann man substanziell weiterberaten.“ Fraktionschefin Haßelmann von den Grünen dazu: „Damit nimmt die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und die Arbeitsfähigkeit unserer Ampel Schaden.“ Für zusätzliche Aufregung sorgt der erste Referentenentwurf eines Wärmeplanungsgesetzes aus dem Wirtschaftsministerium. Auffällig langsam arbeitet das BMWK an der Änderung des Klimaschutzgesetzes, wo die FDP Ende März im Koalitionsausschuss wichtige Änderungen verhandelt hatte. Und im Bauausschuss des Bundestags wiederum wurde ein bereits ausverhandelter Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches angehalten. „Durchgelaufen“ sind im Bundestag aber Änderungen bei der Pflegeversicherung einschl. Beitragserhöhungen zum 1. Juli 2023.
Auch bei der Planung des Bundeshaushaltes 2024 liegen die Positionen noch auseinander. Nach Auflistung des Bundesfinanzministeriums können kaum zusätzlichen Ausgabewünsche der Ressorts – man spricht von ca. 70 Milliarden Euro – erfüllt werden. Ohne die zusätzlichen Wünsche gebe es bereits ein Delta von bis zu 18 Milliarden Euro im Haushalt des kommenden Jahres, so Bundesminister Lindner. Der Haushaltsentwurf soll bis Ende Juni vorliegen.