Der Deutsche Bauernverband unterstützt das Ziel eines verstärkten Ausbaus erneuerbarer Energien und damit auch der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Der Bundestag hat nun am Regierungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes noch wichtige Korrekturen im Sinne der Landwirte und Grundeigentümer vorgenommen, was Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes begrüßt: „Bei der Auswahl von geeigneten Flächen für Windenergieanlagen müssen agrarstrukturelle Belange und der Erhalt von landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Sinne der Ernährungssicherung besonders beachtet werden. Es ist sinnvoll, dass auch Landschaftsschutzgebiete für den Bau von Windenergieanlagen geöffnet werden. Jedoch sollte diese Option auch für weitere Schutzgebietskategorien gelten, solange dies nicht im Widerspruch zu dem Schutzzweck des jeweiligen Schutzgebietes steht.“
Der DBV erkennt an, dass mit dem Gesetzentwurf eine Abwägung zwischen den Belangen der Energieerzeugung und den Belangen des Artenschutzes vorgenommen wird. Dazu Bernhard Krüsken: „Zukünftig muss eine stärkere Abwägung bei Zielkonflikten mit dem Artenschutz erfolgen, beispielsweise bei der landwirtschaftlichen Nutzung nach guter fachlicher Praxis in Schutzgebieten.“
Positiv bewertet der DBV die Streichung der von der Bundesregierung zunächst vorgesehenen Auflagen für Landwirte, wonach Landwirte Bewirtschaftungsereignisse mit einer Frist von 16 Stunden anzeigen sollten und die Lagerung von Erntegütern im Umkreis von 300 Metern um Windenergieanlagen verboten werden sollte. Dazu DBV-Generalsekretär Krüsken: „Es ist gut, dass im parlamentarischen Verfahren Abstand von diesen unangemessenen Eingriffen in das Eigentum von Landwirten und Grundeigentümern genommen wurde."