Zur Einleitung der Verbändeanhörung zur Novelle der Düngeverordnung erklärt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Die Landwirtschaft ist dem Gewässerschutz verpflichtet und betreibt in vielen Regionen Deutschlands in guter Kooperation mit der Wasserwirtschaft erfolgreich Gewässerschutz. Der nach langen Verhandlungen im Jahr 2017 gefundene Kompromiss zum Düngerecht hat dem Gewässerschutz eine klare Priorität eingeräumt. Der Bogen darf aber nicht überspannt werden. Gerade weil wir schon ein hohes Schutzniveau mit klaren Vorgaben haben, muss der Schutz des Grundwassers gezielt dort verstärkt werden, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht und nicht in pauschal abgegrenzten weiträumigen Gebieten.“ Ohne eine konsequent präzise räumliche Abgrenzung der betroffenen Gebiete auf Basis der so genannten „roten“ Messstellen könne die geplante weitere Verschärfung der Düngeverordnung keinen wirksamen Beitrag zum Grundwasserschutz leisten und sei eine Überregulierung: „Wir brauchen eine Verpflichtung für die Länder zur Binnendifferenzierung. Das steht weder im Widerspruch zu den europäischen Vorgaben noch gefährdet sie das Ziel der Vermeidung von Strafzahlungen für Deutschland“, so Rukwied.
Kein Verständnis hat Rukwied dafür, die wirtschaftlichen Folgen der Düngeverordnung für die Landwirtschaft kleinzureden. Es gehört zu einer guten Gesetzgebung, den Erfüllungsaufwand für neue gesetzliche Vorgaben – d.h. in diesem Fall die Berechnung und Ausweisung der mit der Umsetzung der Düngeverordnung entstehenden Kosten für die Wirtschaft – offenzulegen. Die im Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung berechneten Kosten für die Wirtschaft seien zwar schon immens, würden aber nicht den vollen Umfang der mit dem neuen Düngerecht verbundenen Aufwendungen widerspiegeln. Das Thünen-Institut als Bundesforschungseinrichtung habe die Kosten für die Landwirtschaft auf jährlich mehr als 370 Mio. Euro kalkuliert. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass diese Kosten zum einen zusätzlich zu den bereits mit der Änderung der Düngeverordnung 2017 verbundenen Kosten zu sehen seien, betont der DBV. Zum anderen würden nach Einschätzung des DBV alleine durch erforderliche Zusatzinvestitionen für neue Ausbringungsgeräte und Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger höhere Kosten entstehen. Durch die geplanten Auflagen entstehen zusätzlich weitere Verluste durch Ertragsrückgänge.
Nach wie vor nicht akzeptabel ist aus Sicht der Landwirtschaft zudem das vorgesehene generelle Düngeverbot zu Zwischenfrüchten. Dem Gewässerschutz wird ein Bärendienst erwiesen, wenn der besonders gewässerschonende Anbau von Zwischenfrüchten aufgrund dieses Verbots einer Düngung im Spätsommer in Frage gestellt wird. Der durch die drastische Ausdehnung von Sperrfristen und Düngeverboten erforderliche Zubau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger scheitere derzeit auch am vorhandenen Bau- und Genehmigungsrecht. Handlungsbedarf besteht zudem nach wie vor bei der geplanten pauschalen Deckelung der Düngung unterhalb des Nährstoffbedarfs. Das Prinzip einer bedarfsgerechten Düngung darf nicht einer politischen Symbolik geopfert werden.