Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Klimapaketes 2030 beschlossen hat, das Hebesatzrecht für Gemeinden bei der Grundsteuer für Windparks zu streichen. Dazu der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling: „Durch die Streichung der Grundsteuer Wind werden unproduktive Diskussionen und Streitigkeiten in den Gemeinden vermieden. Bund und Länder haben erkannt, für mehr Akzeptanz bei der Windenergie besser auf Beteiligungsmodelle zu setzen. Der Bauernverband hat stets eine Priorität für Windparks gefordert, die von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen getragen sind. Dies ist ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen zu lösen. Kooperative Beteiligungsmodelle sind auch hier der bessere Weg."
19.12.2019