14.11.2023

Die geplante Duldungspflicht überschattet weiterhin das Solarpaket I, das am Mittwoch auch Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Energie und Klima des Deutschen Bundestages ist. „Der Gesetzgeber betreibt mit der geplanten Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Solar- und Windparks eine nahezu entschädigungslose Enteignung von Bewirtschaftern und Grundstückseigentümern“, kritisiert Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. „Bisher ist noch kein einziges Projekt an fehlenden Anschlussleitungen gescheitert. Umso unverständlicher ist es, dass hier die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum zunichte gemacht wird“, so Krüsken weiter. Der Bauernverband setzt weiterhin auf private Verhandlungen. Diese sind auch entscheidend für die Akzeptanz im ländlichen Raum.

Bereits bei der Verabschiedung des Solarpakets durch das Bundeskabinett waren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Duldungspflicht aufgekommen. Diese hat der Gesetzgeber auch drei Monate später noch nicht ausräumen können. Trete das Gesetz so in Kraft, drohen nach Auffassung des Deutschen Bauernverbands nicht nur erhebliche Akzeptanzverluste für Erneuerbare Energien, sondern vor allem endlose Rechtsstreitigkeiten aufgrund der unklaren Schadensersatz- und Haftungsregelungen.

Der Deutsche Bauernverband rechnet allein bis 2030 mit mindestens 80.000 Hektar zusätzlichem Flächenverlust durch Photovoltaik. Das Solarpaket schafft aber auch Raum für eine positive Entwicklung, zum Beispiel durch verstärkte Förderung von Agri-PV und durch neue Möglichkeiten für PV auf landwirtschaftlichen Gebäuden.

Der Vorschlag zur Aktualisierung der Stichtagsregelung für die EEG-Förderung von PV-Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich vom 1. April 2012 auf den 1. März 2023 wird unterstützt. Damit können im ländlichen Bereich viele landwirtschaftliche Gebäude für Photovoltaiknutzung mobilisiert werden. Die Stellungnahme des DBV zum Gesetzentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung ist hier einsehbar. Die Stellungnahme enthält auch weitergehende Vorschläge zu steuerlichen Fragen, zum Ausbau von Agri-PV und Moor-PV und zum Entfall naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.