Sicherung der Ressource Phosphor für die Landwirtschaft ist wichtig
Bauernverband zur Verabschiedung der Klärschlamm-Verordnung im Bundesrat
Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung im Bundesrat wurde der Fahrplan für die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen beschlossen. Es ist wichtig, mit Blick auf weltweit schrumpfende Phosphatvorräte den Nährstoff für die Landwirtschaft zu sichern, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV).
Nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren müssen Kommunen mit Anlagen zur Abwasserbehandlung und einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnern eine Phosphorrückgewinnung etablieren, um die endliche Ressource Phosphor zu sichern und den Nährstoff im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu nutzen. Kommunen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern haben eine längere Übergangszeit, und zwar 15 Jahre. Nur für kleinere Kommunen in eher ländlichen Regionen kann eine direkte landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme noch erfolgen. Voraussetzung für die weitere landbauliche Verwertung von Klärschlamm muss die Einhaltung hoher Anforderungen an die Qualität der Klärschlämme bezogen auf Schadstoffgehalte sein. Der DBV betonte, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft nur unter der Voraussetzung dazu bereit ist, die gesellschaftliche Aufgabe der Schließung von Kreisläufen mit Klärschlämmen zu übernehmen und Klärschlämme als Düngemittel zurückzuführen, wenn dies wissenschaftlich verantwortbar und der Schutz von Böden und Verbrauchern sichergestellt ist.
Wichtig in dem Zusammenhang ist daher, dass nach der neuen Klärschlammverordnung neben dem Abfallrecht die qualitativen Vorgaben für Klärschlämme maßgeblich über das Düngerecht bestimmt und hiermit noch strengere Anforderungen an die Klärschlammqualität gestellt würden. Der DBV unterstützt ferner, dass Gütesicherungs- und Qualitätsmanagementsysteme für Klärschlämme zur landbaulichen Verwertung als Ergänzung der düngemittel- und abfallrechtlichen Vorgaben und Kontrollen eingeführt werden sollen, um den nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutz sicherzustellen. Die umweltpolitisch gewollte Kreislaufwirtschaft dürfe nicht zu Lasten der Qualität landwirtschaftlicher Böden gehen und Landwirte haftungsrechtlichen Risiken in der Vermarktung ihrer Produkte aussetzen, so der DBV.
Für das recycelte Phosphat aus den Klärschlämmen bzw. den Aschen der Klärschlämme wird es nach Auffassung des DBV entscheidend darauf ankommen, ob die Pflanzenverfügbarkeit des zurückgewonnenen Phosphors als Dünger gegeben ist und der Dünger qualitativ hochwertig und schadstoffarm ist. Ferner müsse das recycelte Phosphat ökonomisch sinnvoll sein, indem es sich im Wettbewerb mit anderen Düngemitteln im Markt integrieren lässt, hob der DBV hervor.