In seinem Grußwort auf der jährlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) betonte Bauernpräsident Joachim Rukwied die Notwendigkeit einer starken Pflanzenzüchtung: „Gerade die Vielfalt der kleinen und mittelständischen Unternehmen hat bisher dafür gesorgt, dass Innovationen und Züchtungsfortschritt schnell im Markt umgesetzt und für die Landwirtschaft verfügbar gemacht wurden. Eine wichtige Grundlage hierfür ist das Sortenschutzrecht. Damit steht ein bewährtes Instrument zur Verfügung, um die Innovationskraft der Züchter zu erhalten und ihr geistiges Eigentum angemessen zu schützen. Daher muss es auch weiterhin die Grundlage bleiben. Die Landwirtschaft steht grundsätzlich zum Sortenschutz“, so Rukwied.
Der Umgang mit dem Klimawandel und Klimaanpassung sind gemeinsame Aufgaben für Landwirte und Züchter, die neue Wege erfordern: „Ohne die neuen Züchtungstechniken (NBTs) werden wir diese Herausforderungen nicht meistern können. Wir müssen den Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung um dieses Instrument erweitern, um Schritt halten zu können. Dazu brauchen wir dringend einen neuen Rechtsrahmen. Das derzeitige Gentechnikrecht ist für die NBT nicht sinnvoll anwendbar und ist eine faktische Blockade.“ Nach Rukwieds Einschätzung bieten die NBT Vorteile bei der deutlichen Beschleunigung des Züchtungsprozesses und der schnelleren Domestizierung alter Landsorten oder stressresistenter Wildpflanzen. Die Anwendungsbereiche liegen in der Verbesserung von Ertrags- und Wachstumseigenschaften, einer verbesserten Nahrungs- und Futtermittelqualität und einer verbesserten Krankheitsresistenz. Die Genomeditierung erweitere den Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung und habe unter den richtigen Rahmenbedingungen großes Potential auch für die Erreichung der Farm-to-Fork-Strategieziele.
Gleichwohl sieht der Bauernpräsident mit großer Sorge, dass das bisherige erfolgreiche System des Sortenschutzes dadurch ausgehebelt wird, dass nach derzeitiger Rechtslage genomeditierte Sorten unter das Patentrecht fallen können. Damit würde die weitere Verwendung von geschütztem Material und die gemeinschaftliche Nutzung des Zuchtfortschritts drastisch eingeschränkt. „Es darf grundsätzlich keine Patente auf Organismen, biologisches Material oder Gensequenzen geben. Das ist sowohl eine ethische Frage als auch eine klare Forderung von Seiten der Landwirtschaft. Würden die NBT zum Einstieg in Biopatente, werden sie scheitern und wir würden damit die Chancen dieser Technologie nicht nutzen können“, stellt Rukwied klar.
Ein solcher Einstieg in Biopatente hätte nach Einschätzung des DBV negative Folgen insbesondere für die mittelständischen Züchter in Deutschland und Europa. Es sei zu befürchten, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Unternehmen aus dem Markt ausscheiden und sich damit die Marktmacht der verbleibenden Unternehmen deutlich erhöht. Auch eine Ausdünnung der gezüchteten Fruchtarten sei wahrscheinlich. All dies könne nicht im Sinne der deutschen Landwirtschaft sein, so Rukwied. Er fordert daher die EU-Kommission auf, dafür zu sorgen, dass eine Freigabe der Neuen Züchtungsmethoden nicht zu Biopatenten führt. „Andernfalls wird der Berufstand die Bemühungen zu einer Freigabe der Methoden nicht mehr unterstützen.“