22.12.2016

Nitratbericht versachlicht Diskussion um Gewässerqualität

Kein negativer Trend vorhanden

Der Nitratbericht 2016 zeigt, dass es in Deutschland keinen generellen Trend einer Verschlechterung der Gewässerqualität gibt. Rund 82 Prozent der Grundwassermessstellen im Messnetz der europäischen Umweltagentur halten demnach den Nitrat-Schwellenwert von 50 mg/l ein. Gleichzeitig nahmen an einem Drittel der Messstellen des Nitratbelastungsmessnetzes die Nitratkonzentrationen im Grundwasser ab, während die Anzahl an Messstellen mit zunehmenden Trends deutlich geringer ausfällt. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Vorlage des Nitratberichts 2016 der Bundesregierung. Der jetzt vorgelegte Nitratbericht enthält erstmals Daten aus dem neu aufgestellten repräsentativen Messnetz. Im neuen Nitratbelastungsmessnetz werden im Gegensatz zum alten Belastungsmessnetz nicht mehr an rund 50 Prozent der Messstellen die Schwellenwerte überschritten, sondern nur noch an gut einem Viertel. Dies trägt dazu bei, die Diskussion um die Gewässerqualität zu versachlichen und den Gewässerzustand nicht schlechter darzustellen als er ist.

Die Ergebnisse zeigen die Anstrengungen der Landwirte, sparsam und effizient mit den eingesetzten Düngemitteln umzugehen. In Regionen mit noch vorhandenen Überschreitungen der Nitratkonzentration setzt sich die Landwirtschaft dafür ein, gemeinsam mit der Wasserwirtschaft an Lösungen und Verbesserungen zu arbeiten.

Ferner weist der DBV darauf hin, dass sich bei Oberflächengewässern eine positive Entwicklung der Gewässerqualität zeigt. 93 Prozent der Messstellen in Flüssen weisen einen abnehmenden Trend der Nitratkonzentration auf, ebenso die meisten deutschen Seen. Auch die Phosphorkonzentration in den Flüssen ist nahezu überall deutlich rückläufig, genauso wie im Großteil der deutschen Seen. An allen Flüssen und Seen wurde im Zeitraum 2011 bis 2014 das Qualitätsziel der EU-Nitratrichtlinie eingehalten.

Ungeachtet der bereits erzielten Verbesserungen hält es der DBV für dringend geboten, die Novelle der Düngeverordnung nun zügig zum Abschluss zu bringen. Jede weitere Verschärfung von Seiten der Länder verzögert den Zeitplan und birgt Rechts- und Planungsunsicherheiten für landwirtschaftliche Betriebe.