Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes (MIG) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben sich auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung von Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt. Anhand des Mustervertrages können künftig Einzelverträge mit Grundstückseigentümer*innen ohne aufwändige Verhandlungen abgeschlossen werden.
„Ich freue mich, dass die MIG den Deutschen Bauernverband als wichtigen und starken Partner für den geförderten Mobilfunkausbau gewonnen hat, weil unversorgte Gebiete fast ausschließlich in ländlichen Regionen liegen. Der Mustervertrag erleichtert die Akquise geeigneter Grundstücke vor Ort. Damit können wir den geförderten Ausbau beschleunigen,“ betont MIG-Geschäftsführer Ernst Ferdinand Wilmsmann.
„Gerade für eine Vielzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist für die Nutzung der Digitalisierungspotenziale eine öffentlich geförderte flächendeckende Erschließung auch in dünnbesiedelten ländlichen Räumen unerlässlich. Zugleich war es für den DBV wichtig, aus Sicht der Grundstückseigentümer dafür auch ausgewogene Mietverträge und unter Berücksichtigung der Förderung angemessene Mietpreise sicherzustellen. “, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
MIG und DBV bekräftigen das gemeinsame Bestreben, den dringend notwendigen flächendeckenden Mobilfunkausbau mit öffentlichen Mitteln für Investitionen in die digitale Infrastruktur voranzubringen, damit die Menschen in ländlichen Regionen von den Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung ebenfalls profitieren. Dafür sollen bis 2025 insbesondere im ländlichen Raum durch die MIG Funkmaststandorte gefördert werden. Mit diesem Ziel konnten in den letzten Monaten zwischen dem DBV und der MIG geführte Gespräche über einen Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietbedingungen für geförderte Freiflächen-Funkmaststandorte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Der Mustervertrag enthält zu den wesentlichen Vertragsinhalten faire Regelungen, u.a. zur Vertragslaufzeit, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften sowie Empfehlungen zu angemessenen Miethöhen und deren Anpassungen während der Vertragslaufzeit. Der DBV wird seinen Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden diesen Mustervertrag als Beratungsgrundlage für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Mustervertragsregelungen haben Empfehlungs- und Orientierungscharakter und beinhalten keine verbindlichen Vorgaben für die Vertragsverhandlungen im Einzelfall. Für eine Beratung/Prüfung von Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte stehen Verbandsmitgliedern in bewährter Form die Kreis- und Landesbauernverbände zur Verfügung.
Zum Hintergrund: Die MIG übernimmt im Rahmen der Mobilfunkförderung auch die Standortvorbereitung für die Errichtung eines Mobilfunkmasts. Diese umfasst die Identifikation funktechnisch geeigneter Standorte für neue Mobilfunkmasten oder -stationen sowie die Akquise und vorvertragliche Sicherung solcher Grundstücke, auf denen die geförderte Mobilfunkinfrastruktur errichtet werden soll. Anhand des ausgehandelten Mustervertrages können künftig die konkreten Verträge für die einzelnen Grundstücke einfacher abgeschlossen werden. Sobald die Standortvorbereitung abgeschlossen ist, veröffentlicht die MIG einen Förderaufruf unter www.netzda-mig.de. Interessierte Unternehmen können sich darum bewerben, auf dem jeweiligen Grundstück einen geförderten Mobilfunkmast zu errichten.