06.11.2023

In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern der Deutsche Bauernverband e.V., der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen e.V., Familienbetriebe Land- und Forst e.V und der Zentralverband Gartenbau mit Blick auf die Beratungen zum Wachstumschancengesetz im parlamentarischen Verfahren weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen. Aus Sicht der Verbände werde die Land- und Forstwirtschaft erheblich vernachlässigt, so dass es weiterer steuerlicher Maßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Betriebe des Gartenbaus bedürfe. So sollen land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung, die seit langem ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, faktisch von der geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen werden, nur um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden. Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige ist inakzeptabel. Umso wichtiger ist es, den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g EStG.

Ebenso ist die beabsichtigte weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes von 9,0 % auf 8,4 % das falsche Signal, um die aktuelle Vorsteuerbelastung der in der Pauschalierung verbliebenen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben realitätsgerecht zu berücksichtigen. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch Verzerrungen im Berechnungssystem und die Definition der Berechnungszeiträume ist nicht hinnehmbar und abzulehnen.

Daneben weisen die Verbände erneut auf das bestehende steuerliche Hindernis beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hin. Hier bedarf es aus Sicht der Verbände und auch des Bundesrates dringend einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt. Zur Akzeptanz dieser Flächenfreigabe brauchen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe schnell Planungssicherheit, um die sonst erheblichen steuerlichen Nachteile zu vermeiden.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Verbände ihre Anpassungsvorschläge erläutert.