Das vom Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zurück. „Die Land- und Forstwirtschaft bleibt langfristig das wichtigste Standbein bei der Schaffung negativer CO2-Emissionen. Um dies zu erreichen, müssen die Landwirtinnen und Landwirte im Bereich des Humusaufbaus politisch unterstützt und diese Klimadienstleistung muss entsprechend vergütet werden“, so der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Der landwirtschaftliche Sektor leistet zudem durch die Bereitstellung von Bioenergie bereits jetzt einen erheblichen Teil zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung sowie Mobilität. Diese CO2-Vermeidungsleistung wird dem Sektor jedoch bilanziell nicht zuerkannt. „Dies sollte bald behoben werden und die „Gutschrift“ der Leistungen durch die Bioenergieerzeugung der Klimaschutzleistung des Sektors zugerechnet werden“, so Krüsken.
Unabhängig davon sind die neuen Ziele für Kohlenstoffsenken nicht im Sinne des Klimaschutzes. „Die Einengung auf natürliche Kohlenstoffsenken und der Ausschluss von weiteren Senkentechnologien, die für Biomasse relevant sind, schmälern die Potenziale für den CO2-Entzugs aus der Atmosphäre“, so Krüsken. Zudem seien die Senkenziele für den Forst wenig realistisch. Experten weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Senkenleistung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) kurz bis mittelfristig kaum zu erreichen sind. Bisher unberücksichtigt bleibt zudem die besondere Rolle biogener Methanemissionen. Die Klimawirkung von biogenem Methan ist aufgrund der Zugehörigkeit zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht mit fossilen Methanemissionen zu vergleichen. Dementsprechend wird die deutsche Tierhaltung unberechtigterweise stark unter Druck gesetzt. Der DBV spricht sich auch weiterhin für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus.