Klage beim EuGH darf Düngeverordnung nicht aufhalten
DBV: „Bund und Länder müssen Novelle jetzt zügig verabschieden“
„Die heutige Einreichung der Klage überrascht vor dem Hintergrund, dass derzeit ein konstruktiver Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über den Entwurf für eine neue Düngeverordnung stattfindet.“ Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu verklagen.
Die Klage basiere auf dem geltenden nationalen Recht und berücksichtige nicht ausreichend die weitreichenden Änderungen der derzeit in Brüssel zur Notifizierung vorliegenden Novelle der Düngeverordnung, stellte der DBV fest. Der Bauernverband forderte die Bundesregierung auf, gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und der EU-Kommission deutlicher aufzuzeigen, dass mit dem Entwurf der Düngeverordnung die Vorgaben der EU hinreichend umgesetzt wurden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium und die Bundesländer seien wegen der jetzigen Klage gefordert, die Novelle der Düngeverordnung und des Düngegesetzes zügig auf den Weg zu bringen. Der DBV warnte davor, in den weiteren Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Bundesländern und EU-Kommission bzw. dem Gerichtshof aus den Augen zu verlieren, dass die Düngeverordnung praxistauglich und verhältnismäßig die bedarfsgerechte Düngung regeln soll.