Der Deutsche Bauernverband bewertet den heutigen Kabinettsbeschluss für höhere Treibhausgasminderungsquoten im Verkehr als brauchbare Grundlage für die weitere Entwicklung bei Biokraftstoffen, mahnt dabei aber deutliche Nachbesserungen an. Dazu der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling: „Positiv ist, dass die Landwirtschaft eine stabile Perspektive bei Biokraftstoffen bis 2030 erhält. Neue Chancen ergeben sich unter anderem für die Nutzung von Gülle und Stroh für Biokraftstoffe. Notwendig ist jedoch eine frühere und stärkere Anhebung der THG-Quote schon in 2021/2022. Die geplante Mehrfachanrechnung der Elektromobilität und der Ausschluss von biogenem Wasserstoff ist jedoch systemwidrig zur Treibhausgasminderungsquote, die technologieoffen und diskriminierungsfrei für alle Klimaschutzoptionen sein muss. Mehrfachanrechnungen schaffen keinen realen Klimaschutz, sondern neue Wettbewerbsverzerrungen. Das muss der Bundestag jetzt korrigieren. Wir brauchen alle Optionen, um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen.“
03.02.2021