11.04.2023

Zur Äußerung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, er rechne mit einer deutlichen Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024, erklärt Hans-Benno Wichert, Präsident des Gesamtverban-des der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.:

„ Zu Recht kritisieren die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und andere Akteure aus der Wirtschaft die Aussagen des Bundesarbeitsministers zu einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Bundesminister Heil wäre gut beraten, nicht über die Entwicklung des Mindestlohns öffentlich zu spekulieren und dadurch Einfluss nehmen zu wollen. Er sollte stattdessen lieber andere Möglichkeiten ersinnen, wie Kaufkraftverlusten sinnvoll begegnet werden könnte, ohne immer nur Arbeitgeber und Wirtschaft einseitig zu belasten.

Die paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Mindestlohnkommission wird bis Ende Juni einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns ab 1. Januar 2024 erarbeiten und darf dabei nicht allein die von Bundesminister Heil angesprochene Inflation und Tarifentwicklung zur Lohnfindung heranziehen. Die Kommission muss nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes auch funktionierende Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigungssicherheit berücksichtigen. Denn bei Verlust der Arbeitsplätze aufgrund einer starken Mindestlohnerhöhung hätten die Beschäftigten durch diese nichts gewonnen.

Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere bei der Produktion von Obst, Gemüse und Wein, bestünde bei einer Anhebung des Mindestlohns auf 13 oder 14 Euro die Gefahr erheblicher Arbeitsplatzverluste, die sich auch auf den vor- und nachgelagerten Bereich erstrecken würde. Denn mit einer solch starken Mindestlohnerhöhung würde der ohnehin schon bestehende Wettbewerbsdruck durch im Ausland zu deutlich geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produzierter Ware noch weiter verschärft. Zudem könnte es auch ein Absinken des ohnehin geringen Selbstversorgungsgrades mit Obst und Gemüse in Deutschland bewirken.

Soweit der Bundesarbeitsminister die hohen Tarifabschlüsse als Grund für die zu erwartende deutliche Mindestlohnerhöhung benennt, ist zu beachten, dass diese Abschlüsse nicht nur der Inflation geschul-det, sondern in vielen Branchen auch Folge der massiven Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 durch den Gesetzgeber und nicht Folge der üblicherweise bei Tarifabschlüssen relevanten realen Wertschöpfung in den Unternehmen waren.

All das wird die Mindestlohnkommission zu beachten haben – unbeeinflusst von politischen Wünschen.“