31.03.2020

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die EU-Kommission sowie Bund und Länder auf, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, eine planmäßige Bearbeitung und Auszahlung der EU-Agrarförderung bis zum Dezember 2020 sicherzustellen: „Ziel muss weiterhin sein, die Antragstellung bis zum 15. Mai abzuschließen.“ Sollte jedoch die Bearbeitung des Agrarantrags aufgrund personeller oder struktureller Einschränkungen (z.B. Erkrankungen, Quarantäne, Büroschließungen, Kontaktsperren) nicht wie üblich erfolgen können, müsse die Corona-Pandemie allgemein als ‚außergewöhnlicher Umstand‘ anerkannt werden. Dies würde im Einzelfall zu einer bis zu 25 Tage verspäteten Abgabe des Antrages ohne Sanktionen berechtigen.

„Gerade in unsicheren Zeiten muss die GAP-Förderung als Stabilitätsanker und zuverlässige Einkommensstütze für die Landwirte funktionieren“, appelliert Rukwied. Der Bauernpräsident fordert mehr Flexibilität, falls Kontrollen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können: „Ausgesetzte, verschobene oder ausgefallene Kontrollen dürfen keine negativen Konsequenzen für die Landwirte haben. Dazu muss die EU-Kommission kurzfristig Entscheidungen treffen, die ein Absenken des erforderlichen Kontrollumfangs und unter Umständen auch Mittelauszahlungen ohne Kontrollabschluss ermöglichen“, so Rukwied.

In Deutschland stellen jährlich etwa 300.000 Landwirte GAP-Direktzahlungsanträge über 4,8 Milliarden Euro.