Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine neue Förderrichtlinie zu Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau veröffentlicht. Dazu werden in 2021 und den Folgejahren jeweils ca. 38 Mio. Euro bereitgestellt. Der DBV kritisiert, dass bei den erneuerbaren Antrieben und Motoren die Verwendung von Biokraftstoffen, Pflanzenölen und Alkoholen mit der Ausnahme von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl von der Förderung ausgeschlossen wird.
„Damit verschenkt die Förderrichtlinie ihr Potential, die CO2-Emissionen durch den Ersatz von Diesel in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen spürbar zu reduzieren. Aber genau daraus stammt heute der überwiegende Teil der energetisch bedingten Emissionen in der Landwirtschaft“, bemerkt Michael Horper, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Erneuerbare Energien/Nachwachsende Rohstoffe.
„Die Klimaschutzziele für die Landwirtschaft können nur erreicht werden, wenn unsere Maschinen flexibel und technologieoffen mit Pflanzenöl, Biodiesel, Biomethan oder erneuerbarem Strom betrieben werden. Der offenbar auf Druck des Bundesumweltministeriums aufgenommene Förderausschluss ist fachlich nicht nachvollziehbar, widerspricht den Zielen des Klimaschutzplanes 2030 und stützt letztlich die fossilen Energieträger“, kritisiert Horper.