Europäisch-kanadisches Handelsabkommen bietet Chancen
DBV: Ernährungswirtschaft sollte Abkommen nutzen
Nach vierjährigen Verhandlungen ist in Brüssel ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union unterzeichnet worden. Das Abkommen enthält nach einer ersten Bewertung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Licht und Schatten. Auf die europäischen Fleischmärkte, insbesondere für die Sektoren Rind und Schwein, könnten Belastungen zukommen, während sich für die Milch- und Weinmärkte gute Absatzchancen ergäben, ebenso für höher veredelte Produkte. Jetzt komme es darauf an, dass die europäische Agrarwirtschaft ihre Chancen auf dem kanadischen Markt bestmöglich nutze, erklärt der DBV. Im Agrarkapitel des Handelsabkommens sind für die so genannten sensiblen Produkte beider Seiten wie Milchprodukte, Schweine- und Rindfleisch zollfreie Tarifquoten vereinbart worden, berichtet der DBV. Die Getreidemärkte würden nach einer Übergangszeit von sieben Jahren vollständig liberalisiert. Für Wein sowie für höher veredelte Produkte wie Kekse, Kuchen, Nudeln und Schokolade wurde unmittelbarer Freihandel beschlossen. Die europäischen Qualitätsstandards würden von der kanadischen Seite vollständig anerkannt. Dies verhindere Wettbewerbsnachteile bei offeneren Märkten. Ferner hätten die Kanadier zugestimmt, alle in Europa geschützten Ursprungsbezeichnungen zu respektieren.