04.12.2024

Der Generalssekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, hält die Einigung über die einjährige Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung für eine Minimallösung. Da die EU-Kommission die Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht geschaffen hatte, war die Verschiebung ohnehin unumgänglich:

„Die Änderungsanträge des EU-Parlaments waren und sind weiterhin richtig, da sie den unsinnigen Bürokratieaufbau für die europäischen Forst- und Landwirte verhindern wollen. Umso mehr muss die seit dem 1. Dezember offiziell im Amt stehende EU-Kommission nun auch liefern: Zum einen müssen die Versprechungen aus dem Trilogergebnis erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Einstufung der Länder in Sachen Entwaldungsrisiko bis spätestens 30. Juni 2025 erfolgen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens folgerichtig. Zum anderen besteht der Deutsche Bauernverband darauf, dass im Rahmen der geplanten Berichtspflichtenvereinfachung, deren Kommissionsvorschlag für Frühjahr 2025 erwartet wird, insbesondere auch die Entwaldungsverordnung grundsätzlich in ihrer Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Bürokratie für heimische Erzeuger hinterfragt wird“, so Krüsken.

Die Entwaldungsverordnung betrifft neben Importen auch die heimische Produktion, beispielsweise bei Rind, Soja und Holz. Deshalb hatte sich der Deutsche Bauernverband neben einer Verschiebung des Anwendungsbeginns auch für inhaltliche Änderungen ausgesprochen. Darin war geplant, eine zusätzliche Risikostufe für Staaten zu schaffen, die nachweislich keine Entwaldung und damit erleichterte Berichtspflichten haben.

Abschließend fordert Krüsken: „Mit der nun einjährigen Verschiebung müssen überhastete Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der Entwaldungsverordnung sofort gestoppt werden.“