Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages den Antrag der CDU/CSU -Bundestags-fraktion über eine „ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier und dem Artenschutz“ (BT-Drucksache 20/3690). Der Deutsche Bauernverband und die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände begrüßen die Diskussion im Bundestag und erwarten, dass für eine Koexistenz von Weidetieren und Wölfen nunmehr die Grundlagen für eine Regulierung des Wolfes geschaffen werden.
Der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber erwartet kritisch das Ergebnis der Ausschusssitzung: „Seit Jahren wird uns beteuert, dass der Politik der Erhalt der Weidetierhaltung wichtig sei. Um von einem passiven Herdenschutz zu einem, wie im Koalitionsvertrag festgehaltenen, regional differenzierten Bestandsmanagement umzusteigen, bedarf es politischer Zeichen für die Halterinnen und Halter von Weidetieren. Lösungsvorschläge für den Artenschutz des Wolfes, dem Schutz der Weidetiere und der Akzeptanz im ländlichen Raum liegen vor – man muss mit den entsprechenden Akteuren in den Austausch gehen und gemeinsam Konzepte umsetzen.“
Der DBV-Umweltbeauftragte und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, weist erneut zum einen auf den fehlenden Vollzug in der Umsetzung geltenden Rechtes bei Entnahmen von Problemwölfen und -rudeln und zum anderen auf den vorhandenen Regelungsbedarf für ein europarechtskonformes Bestandsmanagement hin. „Der Erhaltungszustand des Wolfes ist in Deutschland gesichert, gefährdet ist aber die Weidetierhaltung. Unsere Weidetierhalter und Landnutzer erwarten Lösungen und kein Aussitzen beim Thema Wolf, bis es nicht mehr beherrschbar ist. Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, einen Einstieg in ein Bestandsmanagement beim Wolf zu schaffen. Die Weidetierhalter erwarten aber, dass diese Pläne jetzt auch umgesetzt werden.“ Dringend erforderlich sei ein länderübergreifendes Monitoring beim Wolf, die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz und die Ermittlung eines Akzeptanzbestandes im ländlichen Raum. Zudem müssten nicht-zäunbare Gebiete, die nicht zu schützen seien, festgelegt werden. Dort müsse eine Ansiedelung von Wölfen verhindert werden.