10.07.2020

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf einer Förderrichtlinie für Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau vorgelegt. Während die Richtlinie den Einsatz von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl als Kraftstoff in der Landwirtschaft fördern möchte, werden andere Biokraftstoffe der ersten Generation, andere Pflanzenöle und Alkohole generell von einer Förderung ausgeschlossen.

„Ein solcher Förderausschluss, der offenbar auf Druck des Bundesumweltministeriums aufgenommen wurde, erscheint willkürlich und ist in keiner Weise nachvollziehbar“, kritisiert der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling. Denn schon heute müssten alle Biokraftstoffe, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen. Zudem stammten die energetisch bedingten Emissionen der Landwirtschaft größtenteils aus der Verwendung von Diesel in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen. „Fördergegenstand müssen also vielmehr technologieoffen alle landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sein, die mit Pflanzenöl, Biodiesel, Biomethan oder erneuerbarem Strom betrieben werden“, so Hemmerling.

Für das Programm stehen bis 2023 jährlich rund 40 Mio. Euro zur Verfügung. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes werden die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Weiterentwicklung von einem Energie- zu einem CO2-Einsparprogramm voranzubringen. Vor dem Hintergrund, dass Haushaltsmittel für 2020 für Anträge der laufenden Periode bereits vergeben sind und dass zukünftig neue Fördertatbestände vorgesehen sind, seien Antragsstopps zu befürchten. Der DBV hält es für notwendig, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.