Der Deutsche Bauernverband, der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, der Bundesausschuss Obst und Gemüse, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, der Deutsche Raiffeisenverband und der Zentralverband Gartenbau informieren ihre Mitglieder über die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: Die Meldung der benötigten Daten für die Einreise nach Deutschland, u. a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.
Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln (siehe www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf?__blob=publicationFile) einhalten und sich entsprechend vorbereiten. Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.