Schutz und Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Böden und Flächen müssen aus Sicht der Landwirtschaft oberste Priorität haben. „Eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Böden hat über Generationen hinweg eine stetige Steigerung der Fruchtbarkeit und Produktivität der Böden sichergestellt“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernard Krüsken, anlässlich der Vorstellung der Bodenstrategie 2030 durch die EU-Kommission. „Neben dem Eigeninteresse der Landwirte an ihrer Produktionsgrundlage sorgen auch eine Vielzahl von Regelwerken für den Schutz der Böden und eine Reduzierung möglicher Belastungen. So dienen nationale und europäische Regelungen u. a. zur Luftreinhaltung, zum Gewässerschutz, zur Düngung und zum Pflanzenschutz, zur Kreislaufwirtschaft, zum Genehmigungsrecht für Industrieanlagen und in der Gemeinsamen Agrarpolitik direkt oder indirekt der Gesunderhaltung der Böden und der Vermeidung von Schadstoffeinträgen, Erosion, Verdichtung oder Degradierung. Zudem sind auch landwirtschaftliche Böden eine wichtige Kohlenstoff-Senke, die mit Carbon Farming-Konzepten einen Beitrag zur Erreichung der europäischen und nationalen Klimaschutzziele leisten“.
Ein weiteres Regelwerk zum Bodenschutz würde daher keinen Mehrwert bringen, sondern nur Doppelregelungen und mehr Bürokratie zur Folge haben. Ein europäisches Bodengesundheitsgesetz missachtet die Subsidiarität und hebelt nationale Bodenschutzregelungen aus. Aus diesen Gründen wurde bereits die selbst bei den Umweltministern der EU nicht mehrheitsfähige EU-Bodenrahmenrichtlinie zurückgezogen. Dennoch besteht beim Bodenschutz massiver und dringender Handlungsbedarf und zwar hinsichtlich des nach wie vor ungebremsten Flächenverbrauchs für Siedlungen, Gewerbe und Infrastruktur in Höhe von 56 Hektar pro Tag. Hier liege die wirklich drängende Aufgabe, erklärt der DBV-Generalsekretär. „Landwirtschaftliche Flächen müssen für die Ernährungssicherung und den Klimaschutz erhalten und vor Versiegelung geschützt werden“, so Krüsken. Für das Bauen fehle aber auf europäischer Ebene die Regelungskompetenz und Zuständigkeit.