28.04.2022

Anlässlich der ersten Debatte im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes warnen der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, und der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Martin Empl, vor gravierenden negativen Folgen der geplanten politischen Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022: „Unsere Betriebe sind bereits durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen deutlichen Kostensteigerungen in der Landwirtschaft in den vergangenen Wochen massiv belastet. Dadurch wird schon die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 zu einer großen Herausforderung, insbesondere für die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse und Sonderkulturbetriebe. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro würde die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe gefährden und zu einer weiteren Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards führen.“ Rukwied ergänzt: „Diese Mindestlohnerhöhung ist ausschließlich parteipolitisch motiviert. Es kann nicht sein, dass der Mindestlohn zum Spielball der Parteien wird und wir künftig bei jeder Bundestagswahl einen Wettbewerb der Parteien um die höchste Mindestlohnanhebung haben werden.“

Höchst bedenklich finden Rukwied und Empl, dass der Staat mit einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. „Mittlerweile liegen bereits zwei Gutachten namhafter Rechtswissenschaftler vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen“, erklärt Empl. „Wir können nur an die Abgeordneten des deutschen Bundestags appellieren, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und zur Wahrung unserer grundgesetzlichen Ordnung der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen.“

Hintergrund:
Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen.