27.04.2023

Anlässlich des von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Netzentwicklungsplans 2037/2045, welcher weiterhin auf die Erdverkabelung der großen „Stromautobahnen“ setzt, fordert der Deutsche Bauernverband eine Aufhebung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs. Dazu erklärt der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Holger Hennies: „Der Erdkabelvorrang beim Stromnetzausbau muss dringend auf den Prüfstand. Aus landwirtschaftlicher Sicht sind die Eingriffe in den Boden durch Freileitungen deutlich geringer als bei Erdkabeln. Bundeswirtschaftsminister Habeck sollte entsprechende Ankündigungen jetzt zügig gesetzgeberisch umsetzen.“

Der DBV hält Entschädigungssätze bei Erdkabelprojekten für unverhältnismäßig niedrig. Denn obwohl die Erdleitungen massiv in das Eigentum eingreifen und bei der Bodennutzung bisher nicht abschließend zu beurteilende Langzeitlasten auftreten können, ist die Entschädigung wegen der erheblich geringeren Trassenbreite deutlich geringer als für Freileitungen. „Die Akzeptanz der Erdkabelprojekte kann nur erreicht werden, wenn das Ungleichgewicht zwischen Freileitung- und Erdkabelentschädigung aufgehoben wird“, so Hennies weiter.

Der DBV fordert außerdem, beim Netzausbau den Bodenschutz und einen effektiven Vorrang agrarstrukturell akzeptabler Kompensationsmaßnahmen sicherzustellen, vor allem über Entsiegelung und produktionsintegrierte Kompensation. Für eine Beschleunigung des Netzausbaus müssen die Anliegen der betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer zu den Fragen des Bodenschutzes, der Minimierung des Flächenverlustes für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und der Entschädigung besser berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme des DBV zum Netzentwicklungsplan 2037/2045 ist hier einzusehen: www.netzentwicklungsplan.de/statement/2037_2023-156