21.10.2020

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutschem Bauernverband und Deutschem Raiffeisenverband

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, die Regelungen für den Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Aus Sicht von DBV und DRV bietet der Eigenverbrauch gute Chancen für eine Stärkung dezentraler Energieversorgungsstrukturen durch die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum.

Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV, bewertet die bestehenden Regelungen kritisch: „Obwohl die Europäische Union eine Diskriminierung des Eigenverbrauchs bei Netzabgaben und Umlagen untersagt, wird der Eigenverbrauch im jüngsten Kabinettsentwurf für die EEG-Novelle 2021 immer noch durch bürokratische Auflagen erschwert und diskriminiert. Hier muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.“

Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des DRV, sorgt sich um die Weiternutzung der Anlagen, die demnächst aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen: „Nur, wenn die Belastungen auf selbst verbrauchten Strom deutlich reduziert werden, haben viele dieser Anlagen auch eine echte Perspektive. Ein Rückbau kann nicht im Sinne der Energiewende sein.“

Um die Vorgaben der EU-Richtlinie RED II umzusetzen und den Aufwand beim Eigenverbrauch für alle Beteiligten spürbar zu reduzieren, fordern die Verbände unter anderem für kleinere Anlagen eine deutliche Ausweitung der Befreiung von der EEG-Umlage. Ein weiterer Vorschlag zum Bürokratieabbau: Die Einführung einer Eigenverbrauchspauschale bezogen auf die installierte Leistung anstelle der anteiligen EEG-Umlage je verbrauchter Kilowattstunde.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie im Download.