Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Verabschiedung des Düngegesetzes in dieser Woche im Deutschen Bundestag eine vertane Chance für den Bürokratieabbau: „Das Festhalten an der Stoffstrombilanz ist eine vertane Chance für den Bürokratieabbau. Die Stoffstrombilanz ist europarechtlich nicht erforderlich und wurde von Deutschland im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens auch nicht verlangt. Im Zuge der Bauernproteste hat der Bundestag im Antrag ‚Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten‘ unter Punkt 2 den Bürokratieabbau als notwendigen Schritt in Aussicht gestellt. Das Ignorieren des eigenen Vorhabens ist völlig unverständlich und stellt die Verlässlichkeit der Bundesregierung in Frage“, so Bernhard Krüsken. Der enorme bürokratische Aufwand für die Stoffstrombilanz ist auch deshalb unverhältnismäßig, weil kein Nutzen für die Optimierung der Düngung und den Gewässerschutz erkennbar ist.
Darüber hinaus lässt der Deutsche Bundestag seinen Ankündigungen auch beim Thema Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten keine Taten folgen. „Es wird die Chance vertan, bereits jetzt im Düngegesetz Festlegungen zu treffen, um nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen in Roten Gebieten zu befreien. Damit schiebt die Regierungskoalition das Thema Verursachergerechtigkeit auf die lange Bank und sitzt die angemessenen Erleichterungen für die Betriebe über Jahre hinweg aus“, kritisiert Krüsken. Der Bundesrat ist nunmehr gefordert, die vielfach geforderte und auch von der EU-Kommission unterstützte Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für Betriebe in Roten Gebieten auf den Weg zu bringen. Zudem fordert der DBV die Bundesländer auf, als Zeichen des Bürokratieabbaus in der Landwirtschaft, die Stoffstrombilanz ersatzlos zu streichen.