Die Spitze der Europäischen Kommission muss umgehend die Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) einleiten. Das fordern gemeinsam der Deutsche Bauernverband (DBV), AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst anlässlich des Treffens von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz am heutigen Montag in Brüssel.
Anders als ursprünglich beabsichtigt, bringt die EUDR massive Beeinträchtigungen der heimischen Land- und Forstwirtschaft, sollte die Verordnung in ihrer derzeitigen Form zum Jahreswechsel 2024/25 wirksam werden. Dazu gehören neue bürokratische Dokumentations-pflichten und praxisferne Regeln wie die kleinräumige Geolokalisierung des Holzeinschlags, der Futterflächen für Rinder und des Anbaus heimischer Sojabohnen.
„Jetzt ist die EU-Kommission am Zuge, um Schlimmeres zu verhindern. Falls die EUDR am 30. Dezember 2024 wirksam wird, droht ein Marktausschluss zahlreicher Waldeigentümer und damit eine spürbare Holzverknappung für Industrie und Verbraucher. Ursula von der Leyen und ihr Team müssen das Bürokratiemonster EUDR bändigen und die Verschiebung der Verordnung umgehend einleiten“, verlangt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Aufschub bei der EUDR wird nicht nur von den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch aus dem EU-Parlament gefordert.
„Deutschland hat nachweislich kein Entwaldungsproblem. Im Gegenteil: die Waldfläche hat in den zurückliegenden Jahren zugenommen. Trotzdem soll den heimischen Erzeugern von Holz, Rindfleisch oder Soja eine bürokratische Prozedur mit separater Registrierung und ausufernder Dokumentation aufgedrückt werden. Das ist ein weiteres Stück aus Bürokratie-Irrsinn, der niemandem hilft, am allerwenigsten den bedrohten Wäldern in anderen Teilen der Welt“, warnt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Wir brauchen eine Freistellung für Mitgliedstaaten, in denen keine Probleme mit Entwaldung oder illegalen Rodungen bestehen.“
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Es ist nun dringend an der Zeit, dass Ursula von der Leyen eine Verschiebung und im zweiten Schritt eine Überarbeitung der Verordnung veranlasst. Für Forstbetriebe in Ländern wie Deutschland, in denen kein Entwaldungsrisiko vorliegt, dürfen keine weiteren belastenden Berichtspflichten gelten. Andernfalls bleiben die Versprechen von Bürokratieabbau reine Lippenbekenntnisse.“
Mit der EUDR wollte die EU vor dem Hintergrund von Raubbau und Brandrodung für einen besseren Waldschutz sorgen – den es hierzulande gesetzlich verankert und durch Grundsätze der Nachhaltigkeit und Zertifizierung längst gibt. Trotzdem sollen auch die hiesigen Landwirte und Waldbesitzer mit einer Fülle neuer bürokratischer Auflagen überzogen werden. „Neben der dringend notwendigen Verschiebung fordern die Verbände deshalb auch die Überarbeitung der EUDR, um heimische Landwirte und Waldbesitzer nicht unnötig zu belasten“, unterstreichen Rukwied, Elverfeldt und Prof. Bitter.