03.04.2020

Mit der Veröffentlichung der novellierten Ausbildungsverordnung für den Beruf Hauswirtschafter/in am 01.04.2020 im Bundesgesetzblatt wurde das 2018 eingeleitete Novellierungsverfahren offiziell abgeschlossen. „Mit der Neuregelung des Berufs Hauswirtschafter/in eröffnen sich neue Chancen und Gestaltungsoptionen für die duale Ausbildung in den Betrieben und im Berufsschulunterricht. Es ist ein Erfolg für den ‚ländlichen‘ Bereich, dass ein eigener Schwerpunkt ‚ländlich-agrarische Dienstleistungen‘ neu geschaffen wurde“, so Werner Schwarz, Vizepräsident und Vorsitzender des Bildungsausschusses des Deutschen Bauernverbandes.

Die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Fachkräften steige nicht nur vor dem Hintergrund sich ändernder gesellschaftlicher und demographischer Gegebenheiten, auch in den landwirtschaftlichen Betrieben mit Agrartourismus, Direktvermarktung, ländlicher Gastronomie und anderen agrarischen Dienstleistungsschwerpunkten würden qualifizierte Fachkräfte gesucht. Diese Betriebe können zukünftig entsprechende berufliche Kompetenzen stärker in die Berufsausbildung einbeziehen und angehende Fachkräfte noch gezielter für den zunehmend differenzierten Arbeitsmarkt ausbilden.

Aus Sicht der Agrarwirtschaft kann die inhaltlich aktualisierte, strukturell angepasste und im Prüfungsbereich umgestaltete duale Berufsausbildung der Hauswirtschaft neue Impulse in die Ausbildungspraxis bringen. In der Umsetzung sind neben den Ausbildungsbetrieben auch die Berufsschulen und die regionalen zuständigen Stellen für die Berufsbildung (Kammern, Ämter, Ministerien, u.a.) mit ihrer Ausbildungsberatung und den Prüfungsausschüssen besonders gefordert. „Interessierte Betriebe und ausbildende Einrichtungen sollten die Umsetzung der novellierten Berufsausbildung jetzt konsequent und systematisch angehen, damit sich wieder deutlich mehr junge Menschen für diesen Beruf entscheiden, der viel zu bieten hat“, rät Schwarz.

Die Neuregelungen treten am 01.08.2020 in Kraft und lösen die bisherige Ausbildungsordnung ab.