Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, drückt in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten seine Sorge anlässlich der anstehenden Abstimmung im Bundesrat zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus und fordert darin Korrekturen. Die derzeit vorliegenden Anträge gehen aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes weit über das ursprüngliche Anliegen, Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Sauenhaltung zu schaffen, hinaus. Ein großer Teil der über 20 Änderungsanträge würde weite Teile der bäuerlichen Nutztierhaltung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben in Frage stellen. Ein erheblicher Strukturbruch und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland wären die Folge.
Vor allem die Anträge zur Sauenhaltung, darunter die Verkürzung der Übergangsfrist für Kastenstände auf 5 Jahre, die Anforderung „ungehindertes Ausstrecken der Gliedmaßen ohne Kontakt zu anderen Tieren“ und die Einbeziehung bestehender Abferkelställe in die Regelung, hätten eine fatale Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit. Die vorgeschlagene Verkürzung der zulässigen Fixierungsdauer im Deckzentrum und die geforderte Mindestfläche der Abferkelbucht sind zudem nicht hinreichend fachlich begründet. Zusätzlich stellen einige Anträge Verkündungshindernisse dar. So droht der eigentliche Zweck der Verordnungsänderung – Rechtssicherheit für die schweinehaltenden Betriebe – nicht erfüllt zu werden. Der Bauernpräsident betont, dass die Tierhalter aufgeschlossen für Weiterentwicklungen und Verbesserungen im Tierschutz sind. Diese Veränderungen müssten allerdings im Wettbewerb des EU-Binnenmarktes darstellbar sein. Die Anforderungen an Kastenstände in der Sauenhaltung können aus Sicht des DBV nur in realisierbaren Schritten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt werden. Weitergehende und weitreichende Veränderungen zu weiteren Tierarten gehören nach Auffassung des DBV in die aktuellen Gespräche über eine nationale Nutztierstrategie und bedürfen nicht zuletzt einer umfassenden Folgenabschätzung.