17.12.2020

Den Beschluss des Bundestages über die EEG-Novelle 2021 bewertet Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, grundsätzlich positiv: „Das EEG 2021 gibt widersprüchliche Signale an die Landwirtschaft. So wird die Förderung für den Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen deutlich verbessert, aber das „Kleingedruckte“ bei den Ausschreibungen enthält neue Fußangeln. Der im Klimaschutzplan angekündigte Ausbau der Güllevergärung wird im EEG 2021 leider nicht umgesetzt. Bei den Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen bleibt es bei der brachialen Ausweitung der 110-Meter-Streifen auf 200 Meter entlang Autobahnen und Eisenbahnen, die zu Lasten der Landwirtschaft geht. Gleichzeitig wird ein neues Ausschreibungssegment für Agri-Photovoltaik geschaffen, also eine kombinierte Flächennutzung von Landwirtschaft und Solarenergie. Bei den PV-Dachanlagen ist die Ausweitung der EEG-Umlagebefreiung auf Anlagen bis 30 kW sehr zu begrüßen, denn damit gibt es für viele Landwirte Optionen zur Weiternutzung ausgeförderter PV-Anlagen über Eigenstromverbrauch.“

Hemmerling empfiehlt den Landwirten: „Betreiber von Biogas- und PV-Anlagen tun gut daran, die Weiternutzungsoptionen des EEG 2021 durchzukalkulieren. Die kommenden neuen EEG-Verordnungen für den Umstieg bestehender Biogasanlagen auf Güllenutzung sowie bei Agri-Photovoltaik sollten aufmerksam verfolgt werden. Außerdem soll es in 2021 eine neue investive Förderung des Bundes für eine verstärkte Güllenutzung in Biogasanlagen geben, hierfür stehen jährlich ca. 60 Mio. Euro aus dem Klimaschutzplan bereit.“