12.08.2020

Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) nach wie vor bei der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung, die heute dem Bundeskabinett vorgelegt wurde. „Bund und Länder müssen ihr Messnetz breiter aufstellen und endlich in allen Regionen eine konsequente, fachlich fundierte und präzise Binnendifferenzierung umsetzen - für einen zielgenauen Gewässerschutz und zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge“, fordert der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, mit Blick auf das nun anstehende Bundesratsverfahren. „Die Länder müssen jetzt dringend ihre Hausaufgaben machen. Betriebe, die im Einzugsgebiet von unbelasteten Grundwassermessstellen liegen oder die ordnungsgemäß wirtschaften, dürfen nicht ungerechtfertigt mit den neuen, verschärften Auflagen für so genannte „rote Gebiete“ überzogen werden. Landwirtschaft und zuletzt auch die EU-Kommission haben differenziertes und präzises Vorgehen bei der Gebietsabgrenzung gefordert. Das darf nicht daran scheitern, dass die Länder keine verlässlichen Daten vorliegen haben oder über zu wenige Messstellen hierfür verfügen, um die nitratsensiblen oder eutrophierten Gebiete genauer abzugrenzen“, betont Rukwied.

Auf Kritik stößt beim DBV auch eine Verschärfung der Nitratrichtlinie, indem der Zielwert für Nitrat bereits im Sickerwasser erreicht sein müsse und damit die Denitrifikation in den Unterböden komplett außer Acht gelassen werde. Nach wie vor völlig inakzeptabel seien die Regelungen zu Phosphat: Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Signifikanzschwelle von 20 Prozent müssten Landwirte bereits dann strenge Auflagen erfüllen, wenn 80 Prozent der Einträge nicht aus der Landwirtschaft stammten. „Demnach sollen die Landwirte das ausbaden, was aus anderen Quellen stammt. Das kann nicht funktionieren“, kritisiert Rukwied. Als absurd bezeichnet der Bauernpräsident die geplante Vorgehensweise, dass die Länder auf Daten von benachbarten Oberflächengewässern für die Gebietsausweisung zurückgreifen sollen, wenn sie für ein bestimmtes Gewässer keine Daten vorliegen hätten. Angesichts solcher Regelungen bestätigten sich alle Zweifel der Landwirte an der Präzision und Rechtssicherheit der Daten und der Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei der Aufstellung der Messnetze, der Beprobung und der Gebietsabgrenzung. Rukwied forderte Bund und Länder erneut dazu auf, nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von zusätzlichen Auflagen freizustellen.