Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sieht die geplante Anpassung des Satzes zur Umsatzsteuerpauschalierung kritisch: „Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5 Prozent beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen. Denn die Berechnung beruht gerade nicht auf den Daten derjenigen Betriebe, die von der neuen, ab dem 01.01.2022 geltenden Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machen, sondern auf den Zahlen sämtlicher Betriebe, die vor der Änderung des Anwendungsbereiches pauschaliert haben.“
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war die Regelung zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft im Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt worden, um Forderungen der Europäischen Kommission im Vorgriff entgegenzukommen. Zu den europäischen Vorgaben gehört grundsätzlich auch eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Durchschnittssatzes. Dieser muss aber anhand der tatsächlichen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ermittelt werden. Die negativen Folgen lassen sich nach Einschätzung des DBV zumindest eingrenzen. „Dieses systematische Problem lässt sich praktikabel nur durch eine Verschiebung des Zeitpunktes lösen, ab dem ein neuer Satz Anwendung finden muss“, fordert der Bauernpräsident. Auch die vorgesehene automatische jährliche Anpassung auf dem Verwaltungsweg wird sehr kritisch eingeschätzt, denn es fehlt an einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage. „Substanzielle Änderungen bei der Steuerbemessung müssen im geordneten parlamentarischen Verfahren erfolgen“, so Rukwied.