Zum Inkrafttreten der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erklärt Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes: „Die Länder sind jetzt gefordert, in ganz Deutschland gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Vereinbarungen über kooperative Maßnahmen im Insektenschutz auf den Weg zu bringen. In einigen Bundesländern ist das bereits gelungen. Der kooperative Naturschutz ist die erfolgversprechendste Strategie im Insektenschutz und muss in der Praxis den Vorzug vor pauschalen Verboten und Auflagen in FFH-Gebieten erhalten. Daneben sind Bund und Länder gefordert, nun unverzüglich den finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen des Pflanzenschutzeinsatzes in Schutzgebieten umzusetzen. Zur Verlässlichkeit der Politik gehört, dass die neuen Auflagen erst dann greifen, wenn der zugesagte finanzielle Ausgleich für die Landwirte tatsächlich umgesetzt wird.“
Hintergrund: Mit der Verkündung der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesgesetzblatt tritt ein wichtiger Teil des umstrittenen Insektenschutzpaketes in Kraft. Der Bund stellt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) 65 Mio. Euro zusätzliche Mittel für den finanziellen Ausgleich an Landwirte zur Verfügung. Der entsprechende GAK-Fördergrundsatz befindet sich noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.