Zu dem Gespräch am 6. Juni 2019 von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit den Ländern und Verbänden über die Novelle der Düngeverordnung sagt der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt:
„Die deutsche Landwirtschaft steht zum Gewässerschutz, auch wir wollen sauberes Grundwasser. Immer höhere Anforderungen an eine zielgenaue Düngung erfordern aber auch Präzision bei der Abgrenzung nitratsensibler Gebiete. Zusätzliche Auflagen müssen in den Einzugsgebieten belasteter Grundwassermessstellen greifen, dort, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht und nicht pauschal in riesigen Grundwasserkörpern. Unabhängig davon ist der Vorschlag, die zulässige Düngung in nitratsensiblen Gebieten pauschal unter den Bedarf abzusenken, eine Abkehr vom Prinzip der bedarfsgerechten Düngung. Dies ist weder fachlich zu begründen noch von der EU-Kommission gefordert. Auch die vorgenommenen geringfügigen Modifikationen des 20%-Abzuges können dies nicht entkräften; diese Regelung lehnen wir daher ab. Ebenfalls fachlich nicht zu begründen ist die unterschiedliche Gestaltung bei den Ausnahmen von der pauschalen Begrenzung bei ökologisch und klassisch arbeitenden Betrieben. Erforderlich ist letztlich auch eine Stärkung von Wasserkooperationen und des Vertragswasserschutzes als wirkungsvollere Alternative zu den geplanten ordnungsrechtlichen Vorgaben.“